Insbesondere Anlageberater oder Vermittler können einem Anleger ebenfalls auf Rückzahlung der bisher geleisteten Einlagen haften, wenn sie diesen fehlerhaft beraten bzw. unzureichend über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt haben. Gegen Berater oder Vermittler können also, anders als in der Insolvenz der Göttinger Gruppe, die vollen Einlagen abzüglich eventueller Auszahlungen oder Vorteile zurückgefordert werden.
So haftet ein Berater nach einem aktuell von der Kanzlei zugunsten eines Anlegers erstrittenen Urteils des Landgericht München vom 29.01.2008 auf Schadensersatz, weil die Beratung nicht anlegergerecht erfolgt ist. Das Landgericht bejahte eine Haftung des Beraters, weil das Anlageziel des Geschädigten primär auf eine Anlage zur Altersvorsorge gerichtet war und es sich bei einer derartigen Beteiligung an der Göttinger Gruppe um eine hochriskante Unternehmensbeteiligung handelt, die kein zur Altersvorsorge geeignetes Anlageprodukt darstellt. Auch in anderen Fällen konnte Schadensersatz bei Beratern realisiert bzw. Vergleiche geschlossen werden.
Im Insolvenzverfahren der Securenta AG ist der Insolvenzverwalter, der Steuerberater Peter Knöpfel, zurückgetreten. Neuer Insolvenzverwalter ist Herr Prof. R. Rattunde. Nun hat das Amtsgericht Göttingen auch den bisher zuständigen Insolvenzrichter wegen Befangenheit ausgetauscht und einen neuen Richter eingesetzt.
Über das Vermögen der Securenta AG ist vor dem Amtsgericht Göttingen ein endgültiges Insolvenzverfahren anhängig und Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis 31.03.2008 anzumelden. Auch nach Ablauf dieser Frist können aber noch Forderungen angemeldet werden, da es sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist handelt. Der für Mitte Mai 2008 anberaumte Termin zur Gläubigerversammlung wurde abgesagt und erneut verschoben.
Über das Vermögen der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA wurde nun vom Amtsgericht Charlottenburg ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem Insolvenzverfahren ist der bislang auf den 08.11.2007 anberaumte Prüfungstermin vertagt worden.
Weitere Detailinformationen erhalten Sie in diesem PDF: Göttinger Gruppe
Siehe auch: Securenta AG
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.