Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herrn Josef Steinhoff aus dem baden württembergischen Graben-Neudorf aufgegeben das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der eingenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, müsse sich Herr Steinhoff formal die von der Firma „Ford International Capital Ltd.“ betriebenen Einlagengeschäfte zurechnen lassen.
Diese in Hongkong ansässige Briefkastenfirma habe er gründen lassen, um die Gelder der Kapitalgeber für eigene Zwecke verwenden zu können.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Rufnummer: 089 /2121660 gerne zur Verfügung.
Stand: 01.10.2013
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.