Die Staatsanwaltschaft hat nun über von ihr sichergestellte bzw. arrestierte Vermögenswerte der Beschuldigten Firmen der S&K-Gruppe, die teilweise schon in insolvent sind, informiert.
Beschlagnahmt wurden eine Vielzahl von Vermögensgegenständen, insbesondere hochwertige Autos und Schmuck sowie zahlreiche andere Vermögensgegenstände.
Geschädigte können aber bei der Staatsanwaltschaft keine Ansprüche anmelden. Vielmehr müssen Anleger selbst die Zwangsvollstreckung betreiben, um auf diese Vermögenswerte zuzugreifen. Dafür muss ein zivilrechtlicher Titel erwirkt werden. Geschädigte Anleger sollten daher zeitnah durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten in ihrem Fall bestehen.
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich aus umfangreichen Ermittlungen einer dringender Tatverdacht ergeben, dass von den Hauptverantwortlichen der S&K Unternehmensgruppe und einer mit dieser als Partner handelnden Hamburger-Unternehmensgruppe zusammen mit mehr als hundert verbundenen Gesellschaften in gemeinsam abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre angelegtes Betrugssystem aufgebaut wurde.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde davon die betrügerische Erlangung und fortlaufende Veruntreuung von Geldern von Anlegern im Rahmen eines Schneeballsystems erfasst.
Es soll eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sein, die im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 neue, sichere Anlageformen suchten.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft fanden in mehreren Bundesländern in zahlreichen Objekten Durchsuchungen statt und es wurden auch Verantwortliche verhaftet. Zwar gilt wegen noch laufender Ermittlungen die Unschuldsvermutung, doch muss etwa für den Erlass eines Haftbefehls ein dringender Tatverdacht gegeben sein. Auch Vermögenswerte sollen sichergestellt worden sein.
Nach ersten Durchsuchungsaktionenen am 19.02.2013 fanden dann auch im Anschluss noch Durchsuchungen in Räumen der DCM Service GmbH & der DCM Verwaltungs GmbH, München, statt. Dabei handelt es sich um Tochtergesellschaften des Emissionshauses DCM, die von der S&K Unternehmensgruppe erworben worden waren.
Gemäß einem Bericht im Handelsblatt online vom 22.02.2013 wird von der DCM darauf hingewiesen, dass es keine personellen oder kapitalmäßigen Verpflichtungen zur S & K – Gruppe mit Ausnahme dieses Verkaufs gäbe.
Nun ist auch über das Vermögen einiger Gesellschaften der S&K-Gruppe ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden, nämlich bezüglich der Firmen Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co., Deutsche Sachwerte Emissionshaus AG, Assest Trust AG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG sowie auch S&K Investment GmbH & Co. KG.
Schließlich sind auch mehrere Gesellschaften der United Investors-Gruppe von vorläufigen Insolvenzverfahren betroffen.
Trotz der vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen von verschiedenen Gesellschaftern bestehen aber für Anleger Chancen, das eingezahlte Kapital wieder zu erlangen. Soweit die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug gegen mehrere verantwortliche Personen ermittelt, besteht auch die Möglichkeit, gegen diese Personen Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchzusetzen, um so auf von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögenswerte zugreifen zu können.
Auch Berater, die Geschädigten den Abschluss von S&K-Anlagen empfohlen haben, können bei Beratungs- bzw. Aufklärungspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Die S&K hat damit geworben, dass mit mehreren tausend Mitarbeitern ein Immobilienbestand von über 1,7 Mrd. Euro verwaltet werde und Beteiligungen an Finanzdienstleistern gehalten werden.
Nach den Angaben der S&K bestand das Geschäftsmodell insbesondere darin, Immobilien deutlich unter Wert aus Insolvenzen und Zwangsversteigerungen zu kaufen und aus der Vermarktung dann Gewinne und somit Renditen für Anleger zu erzielen.
Über die Anlageangebote bzw. die Geschäftstätigkeit der S&K-Gruppe hatte das manager magazin online bereits im Herbst letzten Jahres kritisch berichtet. Dabei wurde in dem Artikel die Frage gestellt, ob der verwaltete Immobilienstand tatsächlich den angegebenen Milliardenwert hat und wie valide die laut Katalog erzielten Wertzuwächse im Bestand sind.
So soll es sich auch nach dem Bericht des online magazins bei dem Gutachter, der einen großen Teil der Immobilienwertgutachten für die S&K erstellt hatte, nicht um einem von der IHK zertifizierten Immobilienwertgutachter, sondern lediglich um einen Schadensgutachter, also einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden handeln.
Anlegern wurde in mehrfacher Form angeboten Kapital bei der S&K-Gruppe zu investieren.
Seit dem Jahre 2008 wurde in Zusammenarbeit mit der United Investors & Cie. Emissionshaus GmbH, Hamburg, der S&K Real Estate Value Added-Fonds emittiert.
Dabei sollte die Fondsgesellschaft in die S&K Real Estate Value Added GmbH investieren, wobei diese Gesellschaft wiederum über weitere Objektgesellschaften in ein breit gefächertes Portfolio von Immobilien, die aus Zwangsversteigerungen erworben werden sollten, investiert.
Später wurde dann die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG aufgelegt und Anlegern wurde angeboten, in die neue Geschäftstätigkeit der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG zu investieren, um von den Chancen des deutschen Immobilienmarktes zu profitieren.
Im Jahre 2011 wurde dann der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG-Fonds initiiert.
Als Ziel wurde die Finanzierung und Realisierung eines Portfolios von Immobilienprojekten, grundbuchrechtlich gesicherter Forderungen sowie Investitionen in weitestgehenden Zusammenhang mit Immobilien angegeben.
Im Übrigen wurden von der S&K Unternehmensgruppe auch Lebensversicherungen und Bausparverträge von Anlegern angekauft, etwa über die S&K Real Estate ValueGmbH, die Erste S&K Immobilienhandels GmbH oder die Asset Trust AG kamen.
Nach einem Bericht in der Wirtschaftswoche, www.wiwo.de vom 04.03.2013, waren auch Tochterunternehmen von Banken, nämlich die Comfort Finance, eine Tochtergesellschaft einer Tochter der Sparda-Bank Münster sowie die Emder Finanzberatung, eine Tochter der Sparkasse Emden, an dem Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds der S&K-Unternehmensgruppe beteiligt. Die Sparda-Bank verweist gegenüber der Wirtschaftswoche darauf, dass für die Kunden erkennbar gewesen sei, dass nicht die Sparda-Bank selbst beraten hätte, sondern die Comfort Finance und die Sparkasse Emden meint, dass Kunden über die Risiken aufgeklärt worden seien. Sofern Kunden aber fehlerhaft beraten worden sind, ist eine Haftung der Tochterunternehmen auf Schadensersatz oder je nach Umständen eine Haftung der Banken denkbar. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.
Schließlich wurde Anlegern auch noch offeriert, in sog. Vario-Produkte zu investieren.
Bei den Vario-Produkten stellten Anleger der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG (DSW) im Rahmen eines Darlehens Kapital gegen einen festen Zinssatz zur Verfügung. Die DSW wiederum würde das Kapital in Immobiliengesellschaften, die entweder der S&K-Unternehmensgruppe direkt angehören oder deren Immobilienstand durch die S&K betreut wird, investieren.
Angeboten wurden die Modelle „Vario-Zins“, „Vario-Loan“ und „Vario Flex“.
Schließlich ist die S&K-Gruppe auch nach eigener Mitteilung Eigentümerin der MIDAS-Gruppe, die seit Gründung im Jahre 2006 Fonds mit einem Gesamtvolumen von über EUR 100.000.000,00 aufgelegt hat, wobei diese Fonds deutsche mittelständische Unternehmen finanzieren.
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gilt das Prioritätsprinzip, also die zeitliche Rangfolge im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Je eher ein Gläubiger über einen gerichtlichen Titel verfügt, desto schneller kann er sich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einen entsprechenden Pfändungsrang sichern. Betroffene Anleger sollten daher möglichst bald von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob und gegen wen sich in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in Fällen aus dem Anlagebetrugsbereich und in der Unterstützung von Geschädigten.
Gerne können Sie sich auch über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen, um Ihre ersten Fragen zu beantworten.
Stand: 19.09.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.