Nach Presseberichten ist die Wirtschaftsprüferkammer Berlin zum Ergebnis gekommen, dass der Wirtschaftsprüfer der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West im Jahresabschluss 2004 keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hätte erteilten dürfen. Im Jahre 2008 hat das Landgericht Leipzig auch den Wirtschaftsprüfer zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt, weil dieser seine Prüfungspflichten verletzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen die ehemaligen Wirtschaftsprüfer ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden auch die Geschäftsräume eines Hauptaktionärs der Leipzig-West durchsucht. Außerdem ist der Hauptaktionär auch im Juli 2006 von den Ermittlungsbehörden verhaftet worden und es wurde gegen ihn wegen Betrug und Untreue ermittelt.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Vorstand und den Initiator bzw. Hauptaktionär der Leipzig-West AG erhoben hatte, ist die Anklage vom Landgericht, Strafgericht, zugelassen worden.
Aufgrund der Insolvenz der Leipzig West sollten Anleger auch baldigen Rat zur Frage einholen, ob sich gegen verantwortliche Vorstände bzw. Wirtschaftsprüfer Schadensersatzansprüche darstellen und durchsetzen lassen.
Im Übrigen fordert der Insolvenzverwalter der Leipzig-West auch in einigen Fällen von Anlegern Rückzahlungen. Auch hierzu sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, ob eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung besteht.
Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG bot Anlegern Inhaberschuldverschreibungen der eigenen Gesellschaft mit einer festen Verzinsung, zuletzt in Höhe von 6,75 %.
Gemäß der Bilanz der Leipzig-West belaufen sich deren Verbindlichkeiten auf über € 250 Mio., davon ca. € 215 Mio. alleine aus den Anleihen.
Im Emissionsprospekt wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass im Jahre 2004 neue Anleihen ausgegeben worden sind, um fällige Inhaberschuldverschreibungen zu bedienen. Bereits dies war Anlass zur Sorge.
Entsprechend informierte auch die Zeitschrift Finanztest in ihrer Ausgabe vom März 2006 darüber, dass Anleger berichtet haben, dass die Leipzig West AG eine Anfang Dezember fällige Schuldverschreibung nicht zurückzahlt.
Anleger wurden dann hinsichtlich einer am 21.04.2006 fälligen Inhaberschuldverschreibung der Wohnungsbau Leipzig-West AG vertröstet, so dass also auch vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Ermittlungsvefahrens befürchtet werden musste, dass Anleger das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital nicht mehr zurückerhalten.
Diese Befürchtungen haben sich mit der Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Leipzig-West AG bestätigt. Anleger sollten anwaltlich prüfen lassen, ob Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.