GSI Triebwerke 4 GmbH & Co. KG
Von der GSI Fonds GmbH & Co. KG wurde im Jahre 2010 der geschlossene Fonds GSI Triebwerke 4 GmbH & Co. KG (GSI Triebwerksfonds 4) aufgelegt. Anleger konnten sich als treugeberischer Kommanditist an der GSI Triebwerke 4 GmbH & Co. KG beteiligen. Die...GSI Triebwerke 2 GmbH & Co. KG
Von der GSI Fonds GmbH & Co. KG wurde im Jahre 2005 der Fonds GSI Triebwerke 2 GmbH & Co. KG (GSI Triebwerksfonds 2) emittiert. Der GSI Triebwerksfonds 2 hat sich wiederum an einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft beteiligt, die Flugzeugtriebwerke...GSI Triebwerke 3 GmbH & Co. KG
Mit einem Schreiben von Ende Oktober 2016 wurden Anleger des Fonds GSI Triebwerke 3 GmbH & Co. KG (GSI Triebwerke 3) über Einzelheiten zur Liquidation informiert. Der Fonds GSI Triebwerke 3 befindet sich in Liquidation. Anleger mussten erfahren, dass sie nach dem...Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V
Der HT-Flottenfonds V wurde im Jahre 2007 von der Hansa Treuhand emittiert. Gegenstand des HT-Flottenfonds V war die Beteiligung von Anlegern an drei Schiffen bzw. drei Beteiligungsgesellschaften. HS „Elektra“ An dem Schiff bzw. der Beteiligungsgesellschaft „HS...V+ GmbH & Co. Fonds 4 KG
In dem Jahresbericht der Venture Plus GmbH & Co. 4 KG für das Jahr 2015, der Anlegern kürzlich übermittelt wurde, wird auch nochmals bestätigt, was bereits in der Gesellschafterversammlung zu Tage getreten ist, nämlich das über das Vermögen der AmVac AG ein...Lignum-Gruppe – Lignum Sachwert Edelholz
Die Lignum-Gruppe wirbt damit, dass mit dem Anbau von europäischem Edelholz in Aufforstungen die Kraft der Natur und modernste Technologie genutzt werde und Ökologie und Ökonomie verbunden werde. Mit einem Vermögensbaustein „europäisches Edelholz“ ermögliche Lignum...V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG
Die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG wurde am 11.11.2009 gegründet und am 07.12.2009 im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut eingetragen. Bei der Anlage in der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer treuhänderischen...V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG
Anlegern wurde angeboten, sich an der V+ Plus GmbH & Co. Fonds 2 KG als treugeberische Kommanditisten gegen Einmaleinlagen von mind. € 2.000,00 oder gegen Rateneinlagen von mindestens € 30,00 monatlich zu beteiligen. Vorgesehen war eine Laufzeit bis zum 31.12.2035...V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG
Anleger konnten sich an der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, Landshut, als treugeberischer Kommanditist über die Treuhandkommanditistin beteiligen. Den Kunden wurde eine Beteiligung in Form einer Einmaleinzahlung mit einem Mindestbetrag von € 2.000,00 sowie auch eine...NORDCAPITAL Waldfonds 1
Der NORDCAPITAL Waldfonds 1 – SilviRom Forest GmbH & Co. KG – wurde von der NORDCAPITAL-Gruppe emittiert. Anleger konnten sich als treugeberische Kommanditisten über die Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG an der Silvi Rom Forest GmbH & Co. KG,...Qualifiziertes Nachrangdarlehen
In der Vergangenheit haben Anlagefirmen, wie zum Beispiel die Firma Captura GmbH, aus Grasbrunn bei München, immer wieder mit Anlegern im Rahmen von Darlehensverträgen nachrangige qualifizierte Rangrücktrittsklauseln vereinbart.
In den Angebotsbedingungen der entsprechenden Firmen, wie z. B. bei der Firma Captura GmbH, findet sich dann folgender Text:
„Der Darlehensgeber wird Gläubiger, also Kreditgeber der Emittentin. Es handelt sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Beteiligung. Dem Darlehensgeber werden keinerlei Stimmrechte, Mitgliedsrechte, Geschäftsführungsbefugnisse oder Mitspracherechte eingeräumt. Grundsätzlich unterliegt die Vergabe eines Nachrangdarlehens dem Totalverlustrisiko. Der Darlehensgeber übernimmt mit dem qualifizierten Rangrücktritt eine Finanzierungsverantwortung für die Emittentin.
„Der qualifizierte Rangrücktritt bedeutet, dass im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emmitentin etwaige Rückzahlungen des Darlehens bzw. etwaige Zahlungen der Zinsen erst dann an den Darlehensgeber geleistet werden dürfen, wenn andere – nicht nachrangige – Gläubiger vorrangig und vollständig befriedigt worden sind. Außerdem bleibt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und/oder auf Zahlung der Zinsen soweit und solange ausgeschlossen, wie die Geltendmachung dieser Ansprüche zur Herbeiführung eines Insolvenzeröffnungsgrundes (Überschuldung und/oder drohende Zahlungsunfähigkeit) bei der Emittentin führen würde. Der qualifizierende Rangrücktritt des Darlehens kann mithin eine insolvenzverhindernde Wirkung haben.“
Was bedeutet nun eine entsprechende Formulierung für den unerfahrenen Anleger und welche Konsequenzen hat dies. Hierzu einiges Grundsätzliches.