Internethandelsplattform MegaCoinFX – Vorsicht!

Über die Internethandelsplattform MegaCoinFX wird deutschen Anlegern der Forex-Handel, der Handel mit Kryptowährungen sowie der Handel mit sog. CFD´s angeboten.

Bei dieser Internethandelsplattform ist aus mehreren Gründen äußerste Vorsicht angeraten.

Hohe Risiken

Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Orion Consulting Ltd., Kapitalswiss – BaFin stoppt Eigenhandel

Gegenüber der Orion Consulting Ltd., Kingstown St. Vincent und die Grenadinen, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels angeordnet.

Soweit von der Orion Consulting Ltd. über die Handelsplattform www.kapitalsiwss.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s), auf
Währungspaare
Rohstoffe
Aktien
offeriert, wird von der Orion Consulting Ltd. ein Eigenhandel betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Eichmann & Lorenz Konsulting B. V. – BaFin schreitet ein

Gegenüber der Eichmann & Lorenz Konsulting B. V., Amsterdam, Niederlande, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung des unerlaubten Erbringens einer Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Von Eichmann & Lorenz Konsulting B. V. wird über die Internetseite www.eichundlor.com im Internet behauptet, der größte bankunabhängige Vermögensverwalter in Großbritannien zu sein und es wird damit geworben, Kundengelder entgegenzunehmen, um sie in Finanzinstrumenten nach „Multi-Asset-Ansatz“ anzulegen und zu verwalten, so die BaFin.

Prestige Financial Markets – weitere Handelsplattformen

Soweit von der EuroWealth OÜ die Handelsplattform www.prestige.fm betrieben worden ist, über die Anlegern Differenzkontrakte (Contracs for Diffrence – CFD´s) auf
Aktien,
Handelswaren,
Währungen,
Indizes und
Kryptowährungen
angeboten worden sind, hatten wir bereits berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der EuroWealth OÜ das Betreiben eines unerlaubten Eigenhandels nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) untersagt hatte, da die Betreibergesellschaft über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht verfügte.

YourBanc – Vorsicht!

Bei der Firma YourBanc handelt es sich um eine Handelsplattform im Internet für Onlinetrading, wobei Anlegern das sog. Kryptotrading und der sog. CFD-Handel angeboten wird. Je nach Anlagesumme wird den Anlegern ein Classic-, Silber- oder Golddepot angeboten, wobei den Anlegern beim Silber- und Golddepot auch sog. „Bonuszahlungen“ in Aussicht gestellt werden. Darüber hinaus gibt es auch ein Platindepot und ein VIP-Depot. Beim VIP-Depot ist eine Mindestanlagesumme von US-$ 25.000,00 erforderlich.

Als Betreiberfirma der Internethandelsplattform agiert eine Firma Takeshi Partners Ltd., deren Adresse noch nicht einmal vollständig im Rahmen des Homepageauftritts der Firma YourBanc benannt wird.

TradoVest – Betrug aufgeflogen?

Gegen Verantwortliche der Internethandelsplattform TradoVest sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Im Rahmen von länderübergreifenden, strafrechtlichen Ermittlungen fanden 35 Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Ländern in Europa statt, so ein leitender Oberstaatsanwalt einer deutschen Staatsanwaltschaft.

Verhaftung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten

Die Ermittlungen richten sich gegen Verantwortliche mehrerer Handelsplattformen, so auch gegen Verantwortliche der Internethandelsplattform TradoVest. Es gab auch eine Verhaftung.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Daten sichergestellt. Auch wurden Vermögenswerte beschlagnahmt.

 Die Methode

Anleger werden ungebeten über das Telefon oder das Internet angeworben und von Telefonverkäufern zu hohen Einzahlungen verleitet. Anlegern ist dabei vorgespiegelt worden, dass bei einem Handel in binären Optionen oder auch in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) kaum Risiken bestünden.

Durch das Ausweisen von vermeintlichen Gewinnen werden Anleger dann zu weiteren, höheren Einzahlungen veranlasst. Sofern Anleger dann eine Auszahlung wünschen, erfolgt diese nicht und die Telefonverkäufer versuchen, die Kunden von Auszahlungsforderungen abzuhalten. So sind auch entsprechende Plattformen, wie etwa die Internethandelsplattform TradoVest, anscheinend mit einer Software betrieben worden, die Kurse von einzelnen Trades im Sinne der Täter beeinflusst hat.

Es besteht der Verdacht, dass das Tradingkonto, das der Anleger auf der Handelsplattform einsah, nur fungiert ist und die Gelder nicht in Trades angelegt wurden.

TradeInvest90 – Anleger betrogen?

Gegen Verantwortliche der Internethandelsplattform TradeInvest90 sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Im Rahmen von länderübergreifenden, strafrechtlichen Ermittlungen fanden 35 Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Ländern in Europa statt, so ein leitender Oberstaatsanwalt einer deutschen Staatsanwaltschaft.

Verhaftung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten

Die Ermittlungen richten sich gegen Verantwortliche mehrerer Handelsplattformen, so auch gegen Verantwortliche der Internethandelsplattform TradeInvest90. Es gab auch eine Verhaftung.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Daten sichergestellt. Auch wurden Vermögenswerte beschlagnahmt.

Die Methode

Anleger werden ungebeten über das Telefon oder das Internet angeworben und von Telefonverkäufern zu hohen Einzahlungen verleitet. Anlegern ist dabei vorgespiegelt worden, dass bei einem Handel in binären Optionen oder auch in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) kaum Risiken bestünden.

Fair Solutions e. K. – BaFin schreitet ein

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12.06.2019 aufgegeben, die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen.

Der Fair Solutions e. K. nahm Gelder von Vermögensverwaltungskunden entgegen, um sie für diese auf der Grundlage von Handlungs- und Vertretungsvollmachten in Finanzinstrumenten anzulegen und zu verwalten.

Seitens der BaFin wurde festgestellt, dass der Fair Solutions e. K. damit die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin erbrachte.

UBS Investment AG, UBS Investment Consulting – FINMA warnt

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, die FINMA, warnt davor, dass die UBS Investment AG, die UBS Investment Consulting, aber auch die UBS Financial Services Group, nicht im Handelsregister in der Schweiz eingetragen sind und nicht zu verwechseln seien mit der Schweizer Bank UBS AG, Zürich.

Die FINMA hat daher die Unternehmen UBS Investment AG, UBS Investment Consulting, aber auch UBS Financial Services Group, auf ihre Warnliste gesetzt. Von der FINMA wird eine Warnliste veröffentlicht, in der Unternehmen und Personen gelistet sind, bei denen die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet hat, der Verdacht jedoch noch nicht weiter abgeklärt werden konnte, da Unternehmen oder Personen ihre Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht werden.

Außerdem kann auch eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn nach der Untersuchung der FINMA eine erhebliche Gewährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Nordic Pearl Ltd. – Grand Services Ltd.

Gegenüber der Grand Services Ltd. war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 04.12.2018 eine sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet worden, durch die Gesellschaft in unerlaubte Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. einbezogen ist.

Grand Services Ltd. hatte die Nordic Pearl Ltd, die über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, die Seiten www.forexgrand.com, www.forexgrand24.com und www.fxgtrade.com im Internet zur Verfügung gestellt.

Die BaFin hat auch gegenüber der Nordic Pearl Ltd. die Einstellung einer unerlaubten, grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Dieser Bescheid der BaFin ist nun bestandskräftig.

Nordic Pearl Ltd. – Capital FXG Ltd.

Gegenüber der Capital FXG Ltd. war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 04.12.2018 eine sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet worden, durch die Gesellschaft in unerlaubte Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. einbezogen ist.

Capital FXG Ltd. hatte die Nordic Pearl Ltd, die über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, über die Seiten www.forexgrand.com, www.forexgrand24.com und www.fxgtrade.com im Internet zur Verfügung gestellt.

Die BaFin hat auch gegenüber der Nordic Pearl Ltd. die Einstellung einer unerlaubten, grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Golden Horn Investment BV – unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft

Die Firma Golden Horn Investment BV agiert als Betreiberin der Webseiten goldenhorninvestment.com sowie goldenhorninvest.eu und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihezertifikate mit verschiedenen Laufzeiten an. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für sog. „toxische Werte“ an.

Mittlerweile stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 31.05.2019 fest, dass die Golden Horn Investment BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betreibt. Seitens der BaFin wurde der vorgenannten Firma diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt.