von Alexander Engelhard | 8. Februar 2019 | News
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Humanimity Service GmbH aus Neuötting mit Bescheid vom 23.01.2019 aufgegeben, das von ihr betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.
Laut einer Mitteilung der BaFin nahm die Humanimity Service GmbH auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder entgegen, deren unbedingte Rückzahlung sie versprach. Damit betrieb die Humanimity Service GmbH laut Mitteilung der BaFin das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der entsprechende Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
von Oliver Busch | 8. Februar 2019 | News
Herrn Heinz-Jürgen Kuss, München, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde aufgegeben, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abzuwickeln.
Anlegern wurde von Herrn Kuss die Annahme von Geldern auf Basis einer Geschäftsvereinbarung offeriert, wobei eine unbedingte Rückzahlung versprochen wurde.
Dadurch hat Herr Kuss nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte Herr Kuss nicht.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.
von Oliver Busch | 28. Januar 2019 | News
Gegenüber der Wohnwelt Landstuhl GmbH, Landstuhl, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.
Von der Wohnwelt Landstuhl GmbH wurde auf Basis von Darlehensverträgen Kapital angenommen und dabei eine unbedingte Rückzahlung versprochen. Damit hat die Wohnwelt Landstuhl GmbH nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die Gesellschaft nicht.
Geschäftsgegenstand der Wohnwelt Landstuhl GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken, ist u. a. der Direktimport von im Iran geknüpften Teppichen aller Provenienzen und Größen in die Bundesrepublik und sonstiger EU-Staaten (vornehmlich hinsichtlich alter und antiker Stücke) sowie deren Vermarktung im weitesten Sinne und z. B. der Import von Möbeln, Teppichen und Kunsthandwerk – aus dem vorder- sowie ostasiatischen Raum in die Bundesrepublik und EU-Staaten sowie deren direkte Vermarktung über Zwischenhändler oder auch die Planung und Durchführung von Importgeschäften etc..
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
von Oliver Busch | 23. Januar 2019 | News
Bezüglich der NoblewoodGroup, Panama, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde Anhaltspunkte dafür, dass von der Gesellschaft drei Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Paulownia-, Australische Zeder- und Mahagoni-Bäume öffentlich in Deutschland angeboten wurde, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Von der NoblewoodGroup wird auf ihrer Homepage ein schnellwachsendes Kiri-Holz, Zedern Holz und Mahagoni als Aufforstung angeboten.
Zu schnellwachsendem Kiri-Holz wird unter der Überschrift „Welche Rendite kann ich bei Paulownia erwarten“ dargestellt, dass bei einem Preis von € 300,00 pro Kubikmeter und einer Holzproduktion in zehn Jahren pro Hektar von circa 400 Kubikmeter sich ein Gesamtwert von € 120.000,00 ergeben würde. Nach Abzügen für Ernte, Verarbeitung des Holzes, Lager und Transport von circa € 24.000,00 würde sich ein Nettogesamtwert von circa € 96.000,00 ergeben.
Zur Australischen Zeder wird zur Rendite dargestellt, dass bei einem Preis pro Kubikmeter von circa € 500,00 und einer Holzproduktion in Kubikmeter in 15 Jahren pro Hektar von circa 250 Kubikmeter sich ein Bruttogesamtwert von € 125.000,00 ergeben würde. Nach Abzügen für Ernte, Verarbeitung des Holzes und Lager und Transport von circa € 25.000,00 würde sich ein Nettogesamtwert von circa € 100.000,00 ergeben.
Zu einer Rendite bei einer Mahagoni-Aufforstung wird dargestellt, dass sich bei einem Preis von Kubikmeter von € 1.000,00 und einer Holzproduktion in Kubikmeter in 15 Jahren pro Hektar von circa 250 Kubikmeter sich ein Bruttogesamtwert von € 250.000,00 ergeben würde. Nach Abzügen für Ernte, Verarbeitung des Holzes, Lager und Transport von circa € 50.000,00 würde sich ein Nettogesamtwert von circa € 200.000,00 ergebe.
von Alexander Engelhard | 23. Januar 2019 | News
Bei der Firma CentroBanc handelt es sich um eine Handelsplattform im Internet für Onlinetrading, wobei Anlegern der sog. Forex-Handel und eine Teilnahme am Kryptotrading angeboten wird.
Bei Kryptowährungen handelt es sich um digitale Zahlungsmittel, wobei in diesem Zusammenhang auch festzuhalten ist, dass der Handel mit Kryptowährungen keiner Aufsicht durch die Regulierungsbehörden, wie z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersteht. Entsprechende Geschäfte sind hochspekulativ und es droht, vorausgesetzt, es wurden überhaupt Geschäfte getätigt, ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Ähnlich risikobehaftet sind auch Forex-Handelsgeschäfte. Beim Forex-Handel (Handel mit Währungen) wetten die Anleger auf Veränderungen von Wechselkursen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt geschädigte Anleger der Firma CentroBanc, die von einem sog. Senior Broker namens Christian Prato und einem Aron Janssen „beraten“ wurden.
Angeblich ist die CentroBanc in der Herrengasse 7 in 9490 Vaduz / Liechtenstein ansässig. Dies ist jedoch unrichtig. Die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht warnte bereits im August 2018 vor der entsprechenden Internethandelsplattform www.centrobanc.com und teilte im Rahmen einer Veröffentlichung mit, dass die entsprechende Firma nicht berechtigt sei, in Liechtenstein bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen zu erbringen. Im Übrigen machte die Finanzmarktaufsicht auch deutlich, dass unter der Adresse in Liechtenstein kein Unternehmen namens CentroBanc ansässig sei.
von Oliver Busch | 15. Januar 2019 | News
Gegenüber der Euro Wealth OÜ (ehemals AllPro Tech OÜ bzw. früher Nostro Technology OÜ), Tallinn, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die sofortige Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet, soweit von der Gesellschaft auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.prestige.fm deutschen Anlegern Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien, Handelswaren, Währungen, Indizies und Kryptowährungen angeboten worden ist.
Mit dem Angebot über die Handelsplattform von Differenzkontrakten auf Währungen, Aktien, Handelswaren, Indizies und Kryptowährungen hat die Euro Wealth OÜ nach Auffassung der BaFin gewerbsmäßig ein Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben.
von Alexander Engelhard | 7. Januar 2019 | News
Bei der Firma SafeMarkets handelt es sich um eine Handelsplattform im Internet für Onlinetrading, wobei Anlegern sog. Forex-Handel und eine Teilnahme am Kryptotrading angeboten.
Es gibt viele Cryptocurrency trading Broker, wie z. B. die Firmen Tradeo, Trade.com, Markets.com, IQ Option, Etoro, BECFD, 24Option, coinbrokerZ, die einen entsprechenden Handel im Internet anbieten.
Bei Kryptowährungen handelt es sich um digitale Zahlungsmittel, wobei in diesem Zusammenhang auch festzuhalten ist, dass der Handel mit Kryptowährungen keiner Aufsicht durch die Regulierungsbehörden, wie z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersteht. Entsprechende Geschäfte sind hochspekulativ und es droht, vorausgesetzt, es wurden überhaupt Geschäfte getätigt, ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Ähnlich risikobehaftet sind auch Forex-Handelsgeschäfte. Beim Forex-Handel (Handel mit Währungen) wetten die Anleger auf Veränderungen von Wechselkursen.
Im Internet findet sich eine Vielzahl von negativen Informationen zur Firma SafeMarkets. Anleger berichten davon, dass Guthaben nicht ausbezahlt werden sowie Transaktionen ohne die Zustimmung des Anlegers unternommen werden.
von Oliver Busch | 3. Januar 2019 | News
Zu dem Nachrangdarlehen CapStar One der Capital Store Invest GmbH, Marktredwitz, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 11a Abs. 1 VermAnlG eine Veröffentlichung bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung bezieht sich darauf, dass der Capital Store Invest GmbH momentan keine ausreichenden liquiden Mittel zur Rückzahlung von gekündigten Nachrangdarlehen zur Verfügung stehen. Nach der Veröffentlichung, sollten die aus der Emission von Nachrangdarlehen eingenommenen Gelder, insbesondere für die Finanzierung eines Bauvorhabens, verwendet werden, das im August 2018 planmäßig fertigstellt wurde. Der Abschluss notarieller Kaufverträge zum Abverkauf der Wohnungen woraus liquide Mittel zur Rückzahlung der gekündigten Nachrangdarlehen vereinnahmt werden sollten, sei bislang mangels Vollzug des Nachtrages zu der dem Wohnungseigentum zugrunde liegenden Teilungserklärung nicht möglich gewesen. Um die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss notarieller Kaufverträge schnellstmöglich herbeiführen zu können, seien durch die Bauherren bereits im Mai 2018 rechtliche Schritte eingeleitet und entsprechende Klageverfahren angestrengt worden.
Wegen der noch nicht abgeschlossenen notariellen Kaufverträge hätten aber derzeit noch keine Veräußerungserlöse erwirtschaftet werden können und aus diesem Grund würde die Capital Store Invest GmbH momentan auch noch nicht über ausreichenden liquiden Mittel zur Rückzahlung gekündigter Nachrangdarlehen verfügen.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Fähigkeit der Capital Store Invest GmbH eine Rückzahlung auf die Nachrangdarlehen zu leisten, erheblich beeinträchtigt sei, solang keine Veräußerungserlöse erwirtschaftet werden könnten.
von Oliver Busch | 17. Dezember 2018 | News
Von der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH, Landshut, war Anlegern der Erwerb von Genussrechten angeboten worden.
Anleger konnten über eine Einmalzahlung mit einer Mindestbeteiligung von € 3.000,00 Genussrechte erwerben. Die Mindestlaufzeit betrug sieben Jahre, individuell für jeden Anleger. Anlegern wurde ein Ertrag von 6 % versprochen.
Die Gesellschaft soll über Internetpräsenzen nicht mehr erreichbar sein, Mails würden zurückkommen. Telefonnummern seien abgemeldet, so ein Bericht in investmentcheck.de vom 11.12.2018.
Das Kapital der Anleger sollte in Unternehmensbeteiligungen investiert werden. Geschäftsgegenstand der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH ist insbesondere die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art sowie die Beteiligung an Projekten und die Ausstattung von klein- und mittelständischen Unternehmen mit Eigenkapital, soweit eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz nicht erforderlich ist.
Der Geschäftsführer der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH habe neben den Anlagen in Genussrechten der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH Anlegern auch Anlagen in Form von Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und stille Gesellschaften offeriert, wobei als Emittentin auch eine VG Capital Investors UG aufgetreten sei.
von Oliver Busch | 12. Dezember 2018 | News
Von der MCM Wohnwerte AG & Co. KG wurde Anlegern der Erwerb von Genussrechten angeboten.
Die MCM Wohnwerte AG & Co. KG wirbt heute auf ihrer Homepage damit, dass ihre Angebote die Chance eröffnen, bereits mit überschaubaren monatlichen Sparbeträgen breit gestreut an den Erfolgen des Immobilienmarktes teilzunehmen und man sich mit dem bewährten Anlagesystem einen attraktiven, ganz auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Baustein für seine Anlagestrategie sichern kann.
Die von der MCM Wohnwerte AG & Co. KG emittierten Genussrechte konnten entweder gegen eine Einmaleinlage oder gegen Rateneinlagen erworben werden, wobei die Rateneinlagen über eine längeren Zeitraum geleistet werden. Eine Kündigung während der Laufzeit ist nicht vorgesehen.
Versprochen wurde Anlegern einen Basisgewinn von 4 % bis 6 %.
von Oliver Busch | 10. Dezember 2018 | News
Durch ein Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 21.09.2018, das auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2018 Bezug nimmt, kann sich für Darlehensnehmer, insbesondere die Immobiliarkredite oder Autokredite abgeschlossen haben, ein Widerruf des Darlehensvertrages zu erklären. Interessant kann dies insbesondere für Darlehensnehmer sein, die noch Kredite mit schlechten Zinskonditionen haben.
Klausel zur Aufrechnung durch den Kunden unwirksam
Am 20.03.2018 hat der BGH zu einer Klausel, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthalten war, wonach der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, entschieden, dass eine derartige Klausel unwirksam ist. Nach Ansicht des BGH führt die angegriffene Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und ist daher unwirksam.
Derartige Klauseln über eingeschränkte Aufrechnungsmöglichkeiten sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken enthalten.
Der BGH hatte allerdings neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel keine Feststellungen dazu getroffen, welchen Auswirkungen die Unwirksamkeit sonst hat.
von Oliver Busch | 6. Dezember 2018 | News
Gegenüber der Smart Choice Zone L.P. (Plattform: Toroption) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Von der Smart Choice Zone L.P. wurde auf der von ihr betriebene Handelsplattform www.toroption.com Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Währungen und Rohstoffe offeriert. Soweit die Smart Choice Zone L.P. den Kunden einen Zugang zu den offerierten Optionen und Differenzkontrakten verschafft hat, hat sie nach Ansicht der BaFin den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.
Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin hat die Smart Choice Zone L.P. nicht verfügt.