Betrügerische Vermittler und Firmen können Anleger mit schlagkräftigen Argumenten überzeugen, schon vorbörslich Immobilienaktien zu zeichnen.
„Sichere Vermögenswerte“ Immobilien- AGs werben Anleger mit der Aussicht, in wertstabile Vermögenswerte zu investieren und stetige Erträge zu erzielen. Der vorbörsliche Kapitaleinsatz ist zunächst niedriger als bei einem Direktinvestment oder einer Beteiligung an Geschlossenen Immobilienfonds. Das Zeichnungskapital fließt nicht in Objekte, sondern versickert in dunklen Kanälen.
„Risiko-Streuung“ Der Anleger investiert nicht in ein einzelnes Objekt, sondern in ein breit gefächertes lrnmobilienportfolio. Das Management der Immobilien- AG ist nur vermeintlich professionell.
„Bequemer Kauf und Verkauf“ Der Ein- und Ausstieg bei Immobilienaktien ist leichter als der Kauf und Verkauf einer eigenen Immobilie oder einer Beteiligung an einem Geschlossenen Immobilienfonds. Ein im Emissionsprospekt angekündigter Börsengang findet nicht statt. Aktionäre finden keine Abnehmer für ihre Immo- Aktien.
„Kürzere Spekulationsfristen“ Bei Direktinvestitionen in Immobilien müssen Anleger zehn Jahre warten, um in den Genuss steuerfreier Veräußerungsgewinne zu kommen. Immobilienaktien können sie nach einem Jahr ohne Spekulationssteuer verkaufen. Es wird verschwiegen, dass für vorbörsliche Beteiligungen an Immobilien- AGs kein Sekundärmarkt existiert.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.