Vermittler müssen Einlagen zurückzahlen / Irreführende Werbung
Vermittler der insolventen Würzburger Euro-Gruppe müssen sich auf erhebliche Forderungen von Anlegern einstellen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat einen Finanzverkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, der eine Anlage in Form einer atypisch stillen Beteiligung an der Firma Schober Immobilienhandel AG empfohlen hatte. Das teilte die Münchner Anwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner mit. Schober gehört zum Konglomerat der Pro-Gruppe, die hochriskante Unternehmensbeteiligungen als private Altersvorsorge an 40 000 Anleger verkauft hat.
Nach Ansicht des OLG hat der Anlagevermittler seine Aufklärungspflichten schuldhaft verletzt, da er den Anschein erweckt hatte, dass eine feste monatliche Verzinsung garantiert sei. Stattdessen hätte er darauf hinweisen müssen, dass eine spätere Auszahlung gefährdet sei, falls das Unternehmen nicht entsprechende Gewinne erwirtschaften kann (Aktenzeichen: 15 U 4342/04). Das Kammergericht Berlin hatte bereits zuvor eine Vertriebstochter der Euro-Gruppe namens Goj zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen eines Anlegers verurteilt (Aktenzeichen: 2 U 157/03).
Nähere Informationen hierzu unter:
Euro-Gruppe – Schober Immobilien – AVB GmbH – Ibeka
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.