Schrottimmobilien I Kleiner Lichtblick beim Bundesgerichtshof: Die Bausparkasse Badenia soll beweisen, dass sie nicht mit dubiosen Vermittlern gekungelt und Kunden in den Ruin getrieben hat.
Schrottimmobilien, das Wort hört Dietrich Schroeder von der Bausparkasse Badenia in Karlsruhe gar nicht gern. Dabei musste sich der Vorstandsvorsitzende in vielen der 7000 betroffenen Fälle noch viel rüdere Bezeichnungen anhören. Den Käufern wurden über windige Vermittler zum Teil deutlich überteuerte Gebrauchtwohnungen verkauft. Finanziert wurden die Geschäfte über die Badenia, Deutschlands viertgrößte private Bausparkasse. Die beim Kauf mitgelieferte Mietgarantie platzte, die Darlehensraten aber liefen weiter. Folge: Klagen, Zwangsversteigerungen, menschliche Schicksale bis hin zum Selbstmord verzweifelter Anleger. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wollte ihnen helfen. Bereits im Oktober 2005 erließ er zwei Urteile zum Widerrufsrecht (C-350/03 und C299/04). Aufhänger dafür war die Haustürwiderrufsrichtlinie der EU. Sie soll private Anleger (Verbraucher) vor übereilten Geschäften an der Haustür oder in ihrer Wohnung schützen.
„Danach muss ein Kreditinstitut in den Fällen, in denen der Anleger nicht richtig über sein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages belehrt wurde, die Risiken tragen, die mit der in einer Haustürsituation zustande gekommenen Kapitalanlage verbunden sind“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Busch von der Sozietät Engelhard, Busch & Partner in München (www.kanzlei-ebp.de). Konkret, so der EuGH, hätte nämlich ein privater Anleger bei rechtzeitiger Aufklärung durch die Bank seine Entscheidung, den Darlehensvertrag zu schließen, rückgängig machen können. Der EuGH stellte ausdrücklich fest, dass der Verbraucher es dann auch hätte vermeiden können, sich dem Risiko auszusetzen, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes viel zu hoch bewertet war. Doch den XI. Senat des Bundesgerichtshofs, seit Kurzem zuständig für das Bankenrecht, ließ das weitgehend unbeeindruckt. …
Diese starre Haltung hat das höchste deutsche Zivilgericht jetzt ein wenig gelockert. Es räumte ein, dass die Badenia von den Machenschaften der Immobilienverkäufer Dortmunder Gruppe gewusst haben könnte. …
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.