Oliver Busch ist Anwalt für Kapitalanlagerecht bei Engelhard, Busch & Partner in München.
Herr Busch, kürzlich fror ein weiterer Immobilienfonds Anlegergelder ein. Können Anleger Banken dafür haftbar machen, dass sie nicht an ihr Geld kommen?
Laut Investmentgesetz dürfen Fondsgesellschaften ihre Immobilienfonds bis zu zwei Jahre schließen. Selbst bei einer finanziellen Notlage können die Anleger nicht auf Herausgabe des Geldes klagen.
Gibt es also keine Chance sich zu wehren?
Doch, wenn die Anleger dem Bankberater nachweisen können, dass er sich falsch beraten hat. Häufig wurden Anlegern offene Immobilienfonds als risikolose Investments verkauft, die täglich verfügbar seien. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Anteile nur theoretisch jederzeit handelbar sind. Hat es der Berater versäumt, auf das Risiko hinzuweisen, dass ein Immobilienfonds im Notfall Gelder einfriert, können Anleger Schadensersatzansprüche bei der Bank anmelden.
Prozesse können sich über Jahre hinziehen. Was sollten falsch beratene Anleger tun, die schneller an ihr Geld wollen?
Zunächst zu versuchen, sich mit der Bank außergerichtlich zu einigen. Sollt das nicht funktionieren, bleibt ihnen die Möglichkeit, die Anteile an der Börse zu verkaufen. Den Verlust gegenüber dem von der Fondsgesellschaft ausgewiesenen Preis können sie gegenüber der Bank als Schadensersatz geltend machen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.