Nun wurde auch von der DWS der Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat geschlossen, so dass Anleger ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Die Herausgabe neuer Anteile wurde eingestellt.
Ein weiterer offener Immobilienfonds der DWS, der db ImmoFlex ist bereits in der Abwicklung.
Vor kurzem hatte auch KanAm angekündigt, dass der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest abgewickelt wird. Die Immobilienbestände sollen bis Ende 2016 veräußert werden.
Geschlossen sind auch weiterhin noch die offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest und der CS Euroreal von Credit Suisse.
Sofern Fonds geschlossen sind, ist zwar ein Verkauf über die Börse nach wie vor möglich. Dabei dürften jedoch erhebliche Abschläge hingenommen werden müssen.
Anleger, die Immobilienfonds auf die Empfehlung ihrer Bank oder sonstiger Berater gekauft haben, sollten prüfen lassen, ob sich gegen diese Schadensersatzansprüche in Höhe des von Ihnen investierten Kapitals durchsetzen lassen.
Ansatzpunkte wegen fehlerhafter Beratung bestehen dann, wenn Anleger nicht über Provisionsrückflüsse an eine Bank hingewiesen worden sind oder wenn sie nicht zutreffend oder unvollständig über die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind.
Weitere Informationen finden Sie unter „Alles zum Thema“.
Stand: 05.04.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.