Mit Urteil vom 23.03.2012 hat das Landgericht Frankfurt die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts ist der Anleger fehlerhaft beraten bzw. über die Risiken des offenen Immobilienfonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden.
Zahlreiche offene Immobilienfonds sind derzeit geschlossen oder befinden sich in Liquidation und es ist offen, ob Anleger ihr eingezahltes Kapital wiedererhalten. Eine Möglichkeit, das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren, besteht in der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater bzw. die Bank, die den Kauf empfohlen hat. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Stand: 20.04.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.