Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect befindet sich in der Auflösung. Im Herbst 2011 war von der Fondsgesellschaft die Auflösung beschlossen worden, nachdem die Liquidität zu gering war, um eine Wiedereröffnung zu gewährleisten. Der Axa Immoselect war nämlich bereits zwei Jahre zuvor geschlossen worden. Im Rahmen der Auflösung sollen nun alle Immobilien des Fondsvermögens verkauft werden. Die Abwicklung soll sich aber mindestens bis 2014 hinziehen.
Wie auch bei einigen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit geschlossen sind oder sich in der Auflösung befinden, ist es auch bei Axa Immoselect offen, in welcher Höhe die Anleger Ihr eingezahltes Kapital wieder zurück erhalten. Falls im Rahmen der Verwertung der Immobilien keine angemessenen Preise erzielt werden können, drohen Anlegern Verluste.
Der Erwerb der Fondsanteile Axa Immoselect wurde Anlegern häufig vom Berater ihrer Sparkasse oder sonstigen Banken oder von freien Anlageberatern empfohlen. Sofern Anleger dabei nicht über die Risiken einer Anlage in offene Immobilienfonds, insbesondere Verlustrisiken oder das Risiko der Schließung etc. aufgeklärt worden sind oder auch Provisionsrückvergütungen verschwiegen worden sind, kann ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank bzw. den Berater durchgesetzt werden, um so das eingezahlte Kapital in voller Höhe wieder zu realisieren. So haben auch bereits einige Gerichte, etwa das Landgericht Frankfurt oder das Landgericht Berlin Banken zu Schadensersatz verurteilt, weil der Anleger nicht über Risiken von offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden ist.
Ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch begründet ist, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Stand: 27.04.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.