Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner seit 17 Jahren geschädigte Kapitalanleger gegenüber Banken, Vermögensverwaltungsfirmen, Firmen des Grauen Kapitalmarkts und Anlageberatern und –vermittlern sowie den Verantwortlichen vertritt, ist vor einer Anlage in Inhaberschuldverschreibungen (auch Anleihen, Obligationen und Bonds) genannt), zu warnen. Wir beobachten nämlich verstärkt, dass in den letzten Jahren oft unseriöse Unternehmen auf dem Finanzmarkt tätig sind, die sog. Inhaberschuldverschreibungen an Anleger ausgeben.
Gerade in den letzten Jahren war es für Unternehmen schwierig, aufgrund der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise sowie der damit verbundenen Zurückhaltung von Banken Darlehen zu erhalten, um die notwendigen Investitionen zu tätigen. Einer Anlage in Inhaberschuldverschreibungen liegt grundsätzlich folgendes Modell zugrunde.
Die Firma A, die Kapitalbedarf hat, gibt Inhaberschuldverschreibungen ihres Unternehmens aus und sichert dem Anleger, der entsprechende Inhaberschuldverschreibungen erwirbt und dafür Kapital zur Verfügung stellt, im Gegenzug einen festen oder variablen Zins zu. Währung, Laufzeit und Zinssatz werden fest definiert. Für beide Seiten, das heißt den Emittenten (= Firma A) und den Käufer der Inhaberschuldverschreibung (= Anleger) sind die Konditionen somit grundsätzlich klar und der Zinsgewinn bzw. die Zinskosten kalkulierbar. Bei einer Inhaberschuldverschreibung handelt es sich folglich, wie z. B. auch bei einem Sofortkredit, um eine geldbeschaffende Maßnahme für den Emittenten.
Leider wird das grundsätzlich sinnvolle Instrument zur Unternehmensfinanzierung, die Inhaberschuldverschreibung in den letzten Jahren nicht nur seriösen Unternehmen genutzt, sondern auch von klammen Firmen aus dem Mittelstandsbereich und von dubiosen Unternehmen. Die vorgenannten Firmen erhalten aus gutem Grund von keiner Bank mehr Kredit, sind oft hoch verschuldet oder die Erfolgsaussichten ihres Geschäfts – soweit ein solches überhaupt betrieben wird – gering. Bestimmte Firmen verfolgen von Anfang an keinen anderen Geschäftszweck, als Anleger über die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen – wobei den Anlegern vorgegaukelt wird, dass es sich dabei um eine sichere Anlage handeln würde – um ihr Erspartes zu erleichtern.
In Zeitungsannoncen, Postwurfsendungen und in Hochglanzbroschüren wird den Anlegern eine sichere Anlage in Form von Inhaberschuldverschreibungen versprochen, bei der hohe Zinsen erzielt werden könnten.
Hierbei ist zunächst einmal als Faustregel zu beachten, dass es für sichere Geldanlageangebote momentan, lediglich um die 2 bis 3 % Zinsen pro Jahr gibt und je höher die Zinsen bzw. die versprochene Renditen sind, desto höher auch die Risiken einer Anlage für den Anleger sind.
Ein Anleger sollte sich immer vergegenwärtigen, dass er auch bei einer Inhaberschuldverschreibung sein gesamtes Kapital verlieren kann.
Darüber hinaus sollte dem Anleger auch bewusst sein, dass eine Anlage in Form von Inhaberschuldverschreibungen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht kontrolliert wird, da das Kreditwesengesetz Inhaberschuldverschreibungen von der Aufsicht ausnimmt. Die Emission von Inhaberschuldverschreibungen unterlag lange Zeit einem Genehmigungsvorbehalt durch den Bundeswirtschaftsminister. Der bis Dezember 1990 geltende Genehmigungsvorbehalt übertrug dem Bundesfinanzminister eine gewisse Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. In Bestimmungen war geregelt, dass die Bundesregierung die Emission von Inhaber- und Orderschuldverschreibungen zu genehmigen hatte. Diese Bestimmungen wurden im Dezember 1990 zwecks Liberalisierung des Kapitalmarkts aufgehoben. Seitdem unterliegt die Ausgabe von Schuldverschreibungen keinen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen mehr, insbesondere gibt es keinen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsvorbehalt mehr.
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird lediglich geprüft, ob ein Verkaufsprospekt, der der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen zugrunde liegt, den inhaltlichen Erfordernissen genügt, wobei diese nicht sehr hoch sind. Es werden lediglich geringe Angaben über die Prospektverantwortlichen, die Geschäftsführer und deren Adressen sowie die Gesellschaftsformen verlangt. Eine inhaltliche Prüfung wird seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht durchgeführt.
Anleger sollten folglich auch bei einer Anlage in Inhaberschuldverschreibungen äußerste Vorsicht walten lassen und gerade dann sehr zurückhaltend agieren, wenn höhere als die üblichen Zinsen versprochen werden und es sich um kleinere, relativ unbekannte Firmen handelt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner musste in den letzten Jahren viele Anleger vertreten, die bei einer Anlage in Inhaberschuldverschreibungen hohe Verluste bzw. Totalverluste erlitten haben.
Den Anfang machte bereits im Jahre 2006 die Firma Vermögens-Garant, die Insolvenzantrag wegen Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit stellte und der die Staatsanwaltschaft in Berlin vorwirft, die Anlegergelder nicht wie im Prospekt angegeben, investiert zu haben. Die Verluste der Anleger werden auf ca. EUR 50 Millionen beziffert. Weit mehr dürften die Anleger der Firma Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West verloren haben, nachdem das Volumen der ausgegebenen Schuldverschreibungen auf EUR 339 Millionen beziffert wird. Auch im Fall der Firma DM Beteiligungen ist von einem Schaden von ca. EUR 100 Millionen die Rede. Bei der Firma First Real Estate Grundbesitz GmbH, die ebenfalls Inhaberschuldverschreibungen ausgab und die ihr Kapital angeblich in Immobilien investierte, haben wohl ca. 8.000 Anleger insgesamt EUR 60 Millionen investiert. Die vorgenannte Firma ist ebenfalls insolvent.
Weitere Firmen, wie die Firma ISS Immobilienschutz & Service AG und die Firma Pauly Biskuit AG, die später in 1. Dessauer Beteiligungs AG umfirmierte, meldeten ebenfalls mittlerweile Insolvenz an. Über das Vermögen der Firma Pauly Biskuit AG bzw. 1. Dessauer Beteiligungs AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren erst kürzlich am 22.03.2012 eröffnet.
Anleger, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihr Kapital in Inhaberschuldverschreibungen anlegen, sollten folglich äußerste Vorsicht walten lassen. Wenn Zinsen nicht pünktlich oder gar nicht mehr zu den vereinbarten Fälligkeitsdaten bezahlt werden, dann sollten Anleger unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, da die Gefahr besteht, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird und die Anleger ihr gesamtes Kapital verlieren. Die betroffenen Anleger sollten sich in dieser Situation auch nicht seitens der Firma, die die Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben hat, vertrösten lassen.
Stand: 04.05.2012
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.