Rechtsanwalt Alexander Engelhard von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurde als eines von vier Mitgliedern des Gläubigerausschusses als Vertreter der Anleger (Anleihenzeichner) gemäß § 67 I InsO eingesetzt.
Stand: 13.06.2012
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.