Nach der Insolvenz der SolarTec AG waren die SolConTec Holding AG, deren Aktien den Solarfonds 1, 2 und 3 gehörten, sowie als operative Gesellschaft die SolConTec International AG gegründet worden, um mit dem verbliebenen Kapital und Co-Investoren die Geschäfte weiter führen zu können.
Nun ist auf Antrag der SolConTec International AG über deren Vermögen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Außerdem ist auch bereits im März über das Vermögen der Fonds & Vermögen Dienstleistungs GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Anleger der Fonds & Vermögen Solarfonds 1, Solarfonds 2 und Solarfonds 3 müssen daher befürchten, dass sie einen Totalverlust des von ihnen eingesetzten Kapitals erleiden.
Betroffene Investoren sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich nicht eine Möglichkeit ergibt, über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegen andere Beteiligte, wie insbesondere etwa Berater oder Vermittler, das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.
Stand: 25.09.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.