Seitens der Firma BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BEMA) wurden sogenannte atypisch stille Beteiligungen vertrieben, wobei die OstseeSparkasse in vielen Fällen den Erwerb der Beteiligungen finanzierte.
Vielen Anlegern wurde eine Anlage bei der Firma BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH über Anlageberater bzw. –vermittler als Altersvorsorgeprodukt verkauft. Bei einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter handelt es sich jedoch um keine normale Anlage, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Bei einer solchen Anlage besteht die Möglichkeit eines Totalverlustes. Im Übrigen muss der Anleger unter Umständen auch Nachschuss leisten bzw. haften, wenn erfolgte Entnahmen nicht durch Gewinne gedeckt sind. Darüber hinaus sind derartige Anlagen nur äußerst schwer oder gar nicht veräußerbar, da es für atypische stille Beteiligungen keinen fungiblen Markt gibt.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 30.10.2012
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.