Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde nun hinsichtlich der FXdirekt Bank AG der Entschädigungsfall festgestellt, da das Kreditinstitut nicht mehr in der Lage ist, die Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und auch keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung besteht. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, dass eine Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung stattfinden kann. Dabei unterstützt unsere Kanzlei betroffene Kunden.

Da über die Entschädigung aber nur Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften abgedeckt sind und auch kein vollständiger Ersatz geleistet wird, unterstützen wir betroffene Kunden auch bei der Geltendmachung von Rechten in dem Insolvenzverfahren der FXdirekt Bank AG.

 

Stand: 28.01.2013