Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue und weiterer Straftatbestände werden intensiv geführt. Zwischenzeitlich sollen sich acht Beschuldigte in Untersuchungshaft befinden. Nachdem im Rahmen einer Razzia über 100 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht worden sind, werden nun die Durchsuchungsergebnisse ausgewertet.
Ein wesentlicher Bestandteil der S&K Unternehmensgruppe ist die Deutsche S&K Sachwert AG, Kennedyallee 123, Frankfurt am Main.
Die S&K-Unternehmensgruppe hat nach eigenen Angaben und nach Hinweisen in Emissionsprospekten zu geschlossenen Fonds seit Beginn ihrer Tätigkeit angeblich den Erwerb von Immobilien im Wert von über EUR 120 Millionen begleitet.
Nach Aussage in dem Emissionsprospekt zu dem geschlossenen Fonds Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG sollte die gesamte Tätigkeit der verschiedenen Unternehmen der S&K-Unternehmensgruppe in der Deutsche S&K Sachwert AG gebündelt werden. Die Geschäftstätigkeit der S&K-Gruppe soll vor allem der Handel in Sachwert-Immobilien gewesen sein.
Als Vorstände der S&K Sachwert AG fungieren die Herren Jonas Köller und Stephan Schäfer, die Hauptverantwortlichen bzw. Leiter der S&K-Gruppe. Alleinige Gesellschafterin der S&K Sachwert AG ist die S&K Holding AG, Frankfurt am Main.
Von der S&K-Gruppe wurde in Kooperation mit der United Investors, Hamburg, verschiedene geschlossene Fonds aufgelegt, so etwa die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG sowie die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG.
Bei dem geschlossenen Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG sollten Anleger an dem Geschäftsmodell der Deutsche S&K Sachwert AG, also einer Investition in Immobilien und immobiliennahen Geschäften, also quasi von S&K Sachwert Investments, profitieren.
Dabei gewährte die Fondsgesellschaft, also die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG. aus den von Anlegern zur Verfügung gestellten Geldern der Deutsche S&K Sachwert AG Darlehen zur Finanzierung deren Aktivitäten bzw. Investitionen.
Bei dem Nachfolgefonds, der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG wurden von der Fondsgesellschaft aus dem von Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital Darlehen an die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG gewährt. Diese Gesellschaft als Darlehensnehmerin ist wiederum eine Tochtergesellschaft der Deutsche S&K Sachwert AG.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht ein dringender Tatverdacht, dass eine Vielzahl von Anlegern über Jahre planmäßig über ein betrügerisches Schneeballsystem geschädigt worden sind. Ob und wie weit die geschlossenen Fonds, die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG sowie die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG von diesem Vorwurf betroffen sind, werden die weiteren Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft ergeben müssen.
Unabhängig von etwaigen Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die sich aus den Ermittlungserkenntnissen der Staatsanwaltschaft ergeben können, können auch Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder Anlagevermittler, die einem Anleger die Anlage in diesem geschlossenen Fonds empfohlen haben, begründet sein. Nach der Rechtsprechung sind Berater und auch Vermittler verpflichtet, Anleger vollständig und richtig über alle Hintergründe und Risiken aufzuklären und auch das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen. Wenn eine Beratung unzutreffend war, kann ein Berater oder Vermittler daher auch auf Schadensersatz haften. Anleger sollten daher auch von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Anlagevermittlung durchsetzen lassen.
Stand: 15.03.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.