Anleihenzeichner, die in der Vergangenheit Windreich AG Anleihen gezeichnet haben, erhielten nun seitens der depotführenden Banken eine Information dahingehend, dass der Name des Wertpapiers mit Gültigkeit ab 19.03.2013 von Windreich AG Anleihe V. 2011 (2016) in Windreich GmbH Anleihe V. 2011 (2016) umbenannt wurde.
Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach über die Turbulenzen bei der Firma Windreich AG berichtet.
Stand: 22.03.2013
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.