Anlegern wurde von der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG, München, angeboten Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu erwerben. Dabei sollte eine Absicherung über eine Bankgarantie sowie eine Haftpflicht- und eine Ausfallversicherung bestehen.
Die Gesellschaft befindet sich in der Abwicklung und Anleger haben geschildert, dass sie das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital nebst ausstehenden Zinsen nur teilweise zurückerhalten haben.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt daher betroffenen Anlegern, durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen zu lassen, welche Ansprüche ihnen zustehen, um das vollständige Kapital wieder zu erhalten.
Häufig wurde Anlegern der Erwerb einer Inhaber-Teilschuldverschreibung der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG von Beratern bzw. Vermittlern empfohlen. Sofern die Anleger dabei von den Beratern bzw. Vermittler fehlerhaft beraten bzw. über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, lassen sich ggf. auch im Hinblick darauf, dass entgegen von Versprechungen einer Absicherung keine vollständige Sicherung bestand, Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Auch Ansprüche gegen andere Beteiligte, die mit einer Absicherung über Bankgarantien und Haftpflicht- und Ausfallversicherungen geworben haben, kommen in Betracht.
Stand: 24.05.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.