Herrn Walter König, der Anlegern unter dem Namen Finance Invest Consulting Corp. Inc., Florida, „Verträge“ zum Investment mit einer sehr hohen Rendite anbot, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagen- und Kreditgeschäfts untersagt und aufgegeben, dass Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.
Anlegern wurde versprochen, dass die Rückzahlung des Anlagekapitals und der Renditen in voller Höhe abgesichert sei. Mit seinem Angebot hat Herr König nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Außerdem hat Herr König unter dem Namen der Finance Invest Consulting Corp. Inc. und weiteren Firmierungen wie etwa Neue-Energie Finanz AG Kunden angeboten, festverzinsliche endfällige Darlehen erhalten zu können und damit hat Herr König nach Auffassung der BaFin das Kreditgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
Anlegern, die ihr Kapital nicht zurückerhalten, wird empfohlen, durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, wie sie ihre Gelder zurückerhalten können.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.