Kapitalanleger konnten in der Vergangenheit bei der Firma Concept 1 bzw. deren Inhaber unterschiedliche Geldanlagegeschäfte tätigen. So wurde ihnen einmal angeboten, Aktien von Daxunternehmen, die grundsätzlich nur deren Mitarbeitern zustünden weit unterhalb des Börsenpreises zu erwerben oder sich selbst als stiller Gesellschafter an der Firma Concept 1 zu beteiligen. Die Aktien sollten dann nach Ablauf einer Sperrfrist zum aktuellen Börsenkurs verkauft werden können und den Anlegern wurden Renditen von mind. 20 % versprochen, wobei den Anlegern auch suggeriert wurde, dass die versprochenen Renditen über abgeschlossene Versicherungen garantiert wären.
Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass wohl ein Schneeballsystem vorlag. Der Inhaber der Firma Concept 1 befindet sich in Untersuchungshaft.
Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich vertreten lassen. Unter Umständen ist Eile geboten.
Sollten seitens der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden, so besteht eventuell die Möglichkeit ein Eilverfahren für die geschädigten Anleger einzuleiten, um auf beschlagnahmte Vermögenswerte zuzugreifen.
Üblicherweise beginnt bei einem Zusammenbruch einer Kapitalanlagefirma ein Gläubigerwettlauf. Nur die Anleger, denen es gelingt kurzfristig einen Titel zu erwirken, aus dem vollstreckt werden kann, können hoffen, den erlittenen Schaden ersetzt zu erhalten.
Stand: 10.07.2013
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.