Gegenüber der FS Financial Service Deutschland GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, die von der Gesellschaft unerlaubt betriebene Anlagevermittlung- und beratung einzustellen.
Nach Informationen der BaFin wandten sich Mitarbeiter der FS Financial Service Deutschland GmbH unerbeten an Anleger, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu verleiten. Dabei erhielten die möglichen Kunden zunächst Informationsmaterial. Danach wurden die Kunden nach Aussage der BaFin mehrfach telefonisch kontaktiert, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu veranlassen, wobei die Wertpapiere als mehr oder weniger kundengeeignet dargestellt wurden.
Damit erbrachte die FS Financial Service Deutschland GmbH nach Auffassung der BaFin die Anlagevermittlung und Anlageberatung, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die auf Empfehlung der FS Financial Service Deutschland GmbH entsprechende Wertpapiere erworben haben, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.