Herrn Michael Rogge, Horhausen, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt. Außerdem hat die BaFin eine Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte durch Rückzahlung an die Anleger angeordnet.
Anlegern wurde von Herrn Rogge im Internet unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ offeriert einen „Investorenvertrag“ abzuschließen. Dabei sollte es sich um ein „Gewinndarlehen“ handeln, bei denen Anlegern ein Grundgewinn von 6% versprochen wurde und gemäß den Vertragsunterlagen eine Rückzahlung des Kapitals am Ende des Vertrages vorgesehen war.
Damit hat Herr Rogge nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.
Anleger, die ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten, sollten durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, die eingezahlten Gelder zurück zu erhalten.
Stand: 11.10.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.