In Dresden sowie in anderen Orten in Deutschland sowie in Salzburg / Österreich wurden von Beamten der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes Sachsen Geschäftsräume von ca. 30 Firmen sowie Privatwohnungen von 8 Beschuldigten durchsucht, so eine Mitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen.
Es handelt sich dabei um die Infinus-Gruppe.
Die Infinus-Gruppe hat Anlegern insbesondere den Erwerb von Orderschuldverschreibungen mit Laufzeiten von 30 Tagen bis 10 Jahren und Genussrechten angeboten. Versprochen wurden Renditen von bis zu 8% p. a.
So konnten Anleger etwa auch Orderschuldverschreibungen in einer Nachhaltigkeitsvariante mit Mindestlaufzeiten zwischen 90 Tagen und 5 Jahren sowie mit Zinssätzen zwischen 5,25% und 7% erwerben.
Dabei sollten sich Erträge sowohl im Wege der Thesaurierung mit einer Nullkuponvariante als auch mit jährlichen Ausschüttungen erzielen lassen.
Im Übrigen wurde auch eine flexibel einsetzbare Annuitätenanleihe angeboten, bei der der Anleihebetrag einschließlich der Zinserträge über die Gesamtlaufzeit in gleich bleibenden monatlichen Raten ausgezahlt wird.
Von den Beschuldigten sind 6 deutsche Staatsangehörige und 2 Beschuldigte sind österreichische Staatsangehörige.
Die deutschen Beschuldigten wurden nach der Mitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen aufgrund der vom Strafgericht, Amtsgericht Dresden, erlassenen Haftbefehle, festgenommen.
Nach Aussage des Landeskriminalamtes Sachsen richten sich die Ermittlungen gegen die Beschuldigten als Verantwortliche der in Dresden ansässigen Firmengruppe, die mit dem Vertrieb von Finanzanlagen befasst sind, auf den Verdacht des Betruges zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern.
Die Beschuldigten als Verantwortliche der Infinus-Gruppe sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen unrichtige Angaben in den Prospekten zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben.
Im Rahmen der Durchsuchungen sind nach Informationen der Behörde umfangreiche Unterlagen und Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssen.
Auf Ihrer Homepage wehrt sich die Infinus-Gruppe gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und weist diese als nicht begründet zurück.
Wenn sich allerdings die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, können Anleger auch ggf. gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen, um das investierte Kapital wieder zu erlangen.
Betroffene Geschädigte der Infinus Gruppe können allerdings bei der Staatsanwaltschaft keine Ansprüche anmelden.
Vielmehr muss jeder Anleger selbst zivilrechtliche Maßnahmen einleiten, um einen Titel zu erwirken.
Falls Anleger Orderschuldverschreibungen auf die Empfehlung eines Beraters gekauft haben und fehlerhaft aufgeklärt worden sind, ist die Begründung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung denkbar.
Betroffene Anleger sollten daher zeitnah durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Ihrem Fall bestehen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrungen in Fällen im Kapitalanlagebetrug und auch bei der Unterstützung von geschädigten Anlegern.
Gerne können Sie sich auch über unser Kontaktformular in Verbindung setzen, um ihre ersten Fragen zu beantworten.
Stand: 08.11.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.