Seitens der Firma getgoods.de AG wurde letzte Woche mitgeteilt, dass die Tochtergesellschaft getgoods.de AG Vertriebs GmbH zahlungsunfähig sei und daraufhin am Freitag die Insolvenz für beide Gesellschaften beantragt.
Die Firma getgoods.de Vertriebs GmbH ist Eigentümer der drei IT-Onlineshops Getgoods.de, hoh.de und handyshop.de.
Gespräche mit Investoren zur Vermeidung der Insolvenz sind offenbar gescheitert.
Kapitalanleger, die Anleihen gezeichnet haben, sollten Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.
Nur dann, wenn der Insolvenzverwalter die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkennt, kann eine Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens für den Gläubiger erzielt werden.
Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.