Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wusste bereits seit ca. 5 Jahren, dass PROKON Geld benötigt, um Anleger von Windpark Fonds auszuzahlen, wie Handelsblatt-Online bzw. die „Digitalzeitung Handelsblatt Life“ vom 04.02.2014 berichten.
Danach habe die BaFin vor mehreren Jahren die Auflösung von Windparks, die in Form von geschlossenen Fonds von PROKON betrieben worden waren, verlangt, da nach Ansicht der BaFin die Entgegennahme von Kapital von Anlegern gegen das Versprechen von festen Ausschüttungen unabhängig von der Ertragslage der Fonds ein bankähnliches Geschäft war.
Aus einem Briefwechsel von Ende 2008 / Anfang 2009 gehe hervor, dass PROKON dann der BaFin z. B. zur finanziellen Lage des Fonds Energy III mitgeteilt hätte, dass das Eigenkapital negativ und Windparks an die Banken verpfändet seien und man daher momentan nicht in der Lage sei, Eigenkapital an die Gesellschafter auszuzahlen und man daher um einen Aufschub von mehreren Monaten bitte.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Oliver Busch ist es nicht akzeptabel, dass hier nicht sämtliche Ermessensspielräume genutzt worden sind bzw. auch nach wie vor auch nicht ausreichende gesetzliche Möglichkeiten geschaffen sind, um in einem derartigen Fall das Einwerben von weiterem Kapital zu verhindern bzw. Anleger zumindest zu warnen.
Stand: 04.02.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.