Verschiedenste Anleger haben der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kürzlich, d. h. im Mai 2008, mitgeteilt, dass die Zinszahlungen der Anleiheobligationen, die zum 30.04.2008 fällig waren, ausgeblieben sind.
Begründet wurde dies von einem Verwaltungsrat der Firma Swisskap AG namens Bernhard gegenüber Anlegern, die von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten werden, zunächst damit, dass eine Mitarbeiterin erkrankt sei und deshalb die fälligen Zinszahlungen ausgeblieben wären.
Nun verschickt die Firma Swisskap AG, datierend vom 30.06.2008, an Anleger Schreiben, in denen sie diese um Zahlungsaufschub bis 31.08.2008 bittet, da sie vor einer größeren Reorganisation stehen würde, die eine Konsolidierung der heutigen Situation und einen weiteren Ausbauschritt des Unternehmens vorsehen würde. Des Weiteren heißt es in diesen Schreiben, dass es sich bei der Reorganisation um eine komplexe Angelegenheit handeln würde und dass sich deshalb bei der Umsetzung der abgeschlossenen Verträge Verzögerungen ergeben hätten.
Diese Ausführungen der Firma Swisskap AG sind vollkommen unglaubhaft, nachdem die Firma Swisskap in der Vergangenheit damit argumentierte, dass eine Zinszahlung nur deshalb nicht erfolgt sei, da eine Mitarbeiterin erkrankt wäre.
Anlegern kann nur dringend geraten werden, sich nicht auf das Angebot der Firma Swisskap AG einzulassen und die Zinsen zu stunden.
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Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.