Mit Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27.09.2013 wurde nun die Abwicklung der E. S. Invest AG des Unternehmers Jürgen Staudhammer angeordnet.

Die Geschäfte der Schweizerischen E. S. Invest AG werden ihm zugerechnet, wobei die entsprechenden Geschäfte seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte bewertet wurden. Über die entsprechende erforderliche Erlaubnis verfügte Herr Staudhammer offensichtlich nicht.

Seit etlichen Jahren wurde von Herrn Staudhammer den Anlegern die Verwaltung Ihrer Gelder durch „Börsengeschäfte“ angeboten, zunächst als Staudhammer Vermögensverwaltung in Burghausen, später als E. S. Invest AG.

Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen die E. S. Invest AG. Es besteht der Verdacht, dass Herr Staudhammer ein Schneeballsystem betrieb, d. h. Auszahlungen an Altanleger können nur dann vorgenommen werden, falls neue Anleger geworben wurden.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 22.10.2013