Aus liquiden Mitteln der MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 -5 sollen bis Mitte 2012 über Darlehen Gelder in einer Höhe von über 24 Mio. Euro an verschiedene Firmen der S&K-Gruppe abgeflossen sein, so ein Bericht in kapital-markt intern in seiner Ausgabe vom 11.10.2013.
Unter Berufung auf ein von leitenden Mitarbeitern der MIDAS-Gruppe gefertigtes Anlegerschreiben legt kapital-markt intern dar, dass die MIDAS-Gruppe im August 2011 von der S&K-Firmengruppe und deren Verantwortliche übernommen worden ist.
Danach wurde dann Herr Marc-Christian Schraut bei MIDAS-Gesellschaften, wie etwa der MIDAS Konzept GmbH, als Geschäftsführer eingesetzt.
Übernahme MIDAS Fonds durch S&K
Nach Angaben von kapital-markt intern wird in dem Anlegerschreiben darüber informiert, dass Herr Schäfer von der S&K-Gruppe und Herr Schraut betont hätten, dass sie das Mittelstandsgeschäft der MIDAS-Firmen und die Rendite der MIDAS Fonds optimieren wollten. Daher sei auch in den Gesellschaftsversammlungen der MIDAS Mittelstandsfonds im Dezember 2011 und März 2012 Beschlüsse gefasst worden, aus liquiden Mitteln der MIDAS Mittelstandsfonds Darlehen an die Gesellschaften der S&K-Gruppe zu vergeben.
Der Beschluss über das von Herrn Schraut vorgeschlagene veränderte Liquiditätsmanagement sei mit dem von der Treuhänderin gehaltenen Stimmen, vertreten durch Herrn Gloy, herbeigeführt worden.
Gemäß dem zitierten Anlegerschreiben habe es aber bisher keine Zins- und Darlehensrückzahlungen an die MIDAS Fonds gegeben und auch im Hinblick auf die strafrechtlichen Ermittlungen seien daher die Darlehen nebst Zinsansprüchen in den Jahresabschlüssen 2012 der Mittelstandsfonds vollständig wertberichtigt worden.
Der Wert der Beteiligungen der Anleger ist daher massiv gesunken.
Von der MIDAS-Gruppe wurden verschiedene geschlossene Fonds, die in mittelständige Unternehmen investieren, emittiert, so etwa die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG, die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 3 GmbH & Co. KG, die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 4 GmbH & Co. KG sowie die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 5 und Nr. 6 GmbH & Co. KG.
Die MIDAS-Gruppe war im Jahre 2011 von der S&K-Unternehmensgruppe übernommen worden.
Gegen die Verantwortlichen der S&K-Unternehmensgruppe sind bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und der Untreue anhängig. Ob sich gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe, insbesondere etwa wegen des dargestellten Abfluss über Darlehen von über EUR 24 Mio. aus den Mittelstandsfonds strafrechtliche Vorwürfe darstellen bzw. insoweit auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung, insbesondere etwa auch wegen Untreue, begründen lassen, müssen die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Solange gilt die Unschuldsvermutung.
Sollten sich entsprechende Vorwürfe bestätigen, kann sich für Anleger auch die Möglichkeit ergeben, gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchzusetzen.
Auch unabhängig von diesen Umständen können für Anleger Schadensersatzansprüche begründet sein.
Bei den Anlagen in Form der Beteiligung an den MIDAS Mittelstandsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.
Anleger, die eine sichere Anlage, auch z. B. zur zusätzlichen Altersvorsorge, abschließen wollten, darf eine derartige Anlage nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner nicht empfohlen werden.
Im Übrigen müssen Anleger auch über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage zutreffend und vollständig aufgeklärt worden sein.
Sofern Anleger unzureichend oder fehlerhaft auf Risiken hingewiesen worden sind, besteht die Möglichkeit, auch gegen den Berater oder die Bank, die den Abschluss der Anlage in dem MIDAS Mittelstandsfonds empfohlen hat, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Auch sind etwa Kreditinstitute verpflichtet, über Provisionsrückvergütungen, die sie erhalten haben, aufzuklären.
Anleger, die aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und auch aufgrund des Abflusses von liquiden Mitteln rechtliche Möglichkeiten suchen, sich von der Beteiligung zu lösen und insbesondere auch Kapital über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurück zu erhalten, bietet die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ihre Unterstützung an
Stand: 23.10.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.