Er versprach den Investoren, sie reich zu machen. Doch Markus Frick soll sich mit seinen Anlageempfehlungen selbst die Taschen gefüllt haben – und das zum zweiten Mal.
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Wieder soll Frick mit fragwürdigen Aktienempfehlungen abkassiert haben. Die Frankfurter Staatsanwälte werfen Frist und zwei weiteren Angeklagten Kursmanipulation und bandenmäßigen Betrug vor. Frick möchte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Das Trio soll Anlegern per E-Mail wertlose Aktien zum Kauf empfohlen haben, ums sie dann zu überteuerten Preisen abzustoßen. So soll Frick laut Staatsanwaltschaft etwa mit einem Börsenbrief namens „Deutscher Aktiendienst“ die Papiere der „Letsbuyitgroup“ zum Kauf empfohlen haben. Rund 3000 Anleger standen auf dem E-Mail Verteiler, etwa 30 Anleger folgtne den Kaufempfehlungen. Ihnen soll ein Schaden von rund EUR 625.000,00 Euro entstanden sein. Als Gegenleistung für seine Aktien-Empfehlungen soll Frick zwei Millionen Euro erhalten haben. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft gelten die beiden Mitangeklagten nur als Helfer. Demnach soll ein 43-jähriger zusammen mit Frick die Börsenbriefe erstellt haben. Ein 45-jährger habe sich als Computerexperte um die Technik gekümmert.
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Der Prozess könnte auch für geschädigte Privatanleger Folgen haben. Bislang hatte Frick in Zivilprozessen die Ansprüche zahlreicher Anleger abwenden können. Mit anderen schloss er Vergleiche ab, laut Medienberichten zahlte er ihnen Millionenbeträge.
„Wenn es zu einer Verurteilung komme sollte, kann das für geschädigte Anleger von Vorteil sein“, sagt der Münchener Anwalt Oliver Busch. Ob Anleger bei einem Zivilprozess Schadensersatz einklagen könnten, hänge jedoch stets vom Einzelfall ab.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.