Den Herren Adam Jerome Harrison und Dionysios Skourlis, Nürnberg, wurden nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben, dass auch unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Anlegern wurde von den Herren Harrsion und Skourlis teils unter der Firmierung Black Beat Imperial Fund, offeriert, partiarische Darlehen abzuschließen, bei denen den Anlegern versprochen worden ist, das angenommene Kapital vollständig zurückzuzahlen.
Soweit Darlehenskapital, auch unter der Geschäftsbezeichnung Black Beat Imperial Fund, angenommen worden ist, haben die Herrn Harrison und Skourlis damit nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Anleger, die keine Rückzahlungen erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass zur Verfügung gestellte Kapital zurück zu erhalten.
Stand: 13.12.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.