Gegen die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung, eine ehemalige Bankerin, hat die Staatsanwaltschaft Hof Anklage erhoben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft trat die Beschuldigte gegenüber Anlegern als seriöse, erfahrene Geschäftsfrau auf, der es aufgrund angeblicher Kontakte im Bereich des Investmentbankings möglich sei, Kapital von Kunden risikofrei bei einer monatlichen Rendite von 5% und mehr anzulegen. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigte und ihr Ehemann einen Großteil der Investorengelder zu eigenen Zwecken verwendet haben und Einzahlungen von neu geworbenen Kunden sollen im Rahmen eines Schnellballsystems zur Ruhigstellung der Altinvestoren verwendet worden sein.
Von der Staatsanwaltschaft Hof wurden auch umfangreiche Vermögenswerte im Wege der Zurückgewinnungshilfe für Geschädigte sichergestellt. Allerdings erhalten Geschädigte von der Staatsanwaltschaft kein Kapital zurück. Jeder Geschädigte muss vielmehr selbst zivilrechtliche Maßnahmen unternehmen. Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen, ob und inwieweit Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, um auf die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können.
Über den Komplex hinaus, bezüglich dessen bereits Anklage erhoben worden ist, sollen nach einem Bericht in manager magazin online auch Anleger betroffen sein, die Kapital in den Fonds New World Fund- Lucendro investiert haben. Dabei soll es sich um ein Anlagekonstrukt mit formalem Sitz auf den British Virgin Islands handeln. Nach der Darstellung von manager magazin online hat die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung vorgegeben, Kapital von Anlegern angeblich in European Medium Term Notes (EMTM), vermeintlich spezielle Schuldverschreibungen zu investieren. Dabei sollen diese Papiere in einen geheimnisumwitterten Frühhandel zwischen Emission und Platzierung erworben worden sein, um die versprochenen Renditen zu erwirtschaften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in Fällen aus dem Kapitalanlagebetrug und der Vertretung von Geschädigten.
Stand: 04.02.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.