Die NCI New Capital Invest-Gruppe aus München, die nach eigenen Angaben Investmentkonzepte für vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren managt und deren Fonds u. a. von der dima24.de Anlageberatung GmbH bzw. der dima24.de Anlagevermittlung GmbH vertrieben und vermittelt werden, steht im Fokus der Ermittlungsbehörden.
Nach Medieninformationen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den Firmen dima24 und NCI.
Im Zentrum der NCI Unternehmensgruppe steht die Firma NCI New Capital Invest Holding GmbH, die wiederum Anteile an weiteren Unternehmen, wie den Firmen NCI New Capital Invest Global Management GmbH, NVT Nymphenburger Beteiligungs- und Verwaltungs Treuhand Management GmbH, NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH sowie NCI New Capital Invest Global Management GmbH hält.
Die Anteile an der NCI New Capital Invest Holding GmbH werden wiederum von der Nitro Invest GmbH aus Unterföhring bei München gehalten, deren Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer, Herr M. H. ist.
Das Emissionshaus NCI New Capital Invest legte verschiedenste Fonds auf, wie z. B. die Fonds NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG und NCI New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG.
Seitens der Firma dima24.de, einem der größten bankenunabhängigen Vermittler geschlossener Fonds, wurden die vorgenannten Fonds der NCI New Capital Invest sowie weitere Fonds des Emissionshauses Euro Grundinvest und des Emissionshauses Selfmade Capital vertrieben.
Sollten sich die Behauptungen verdichten, dass es sich bei einer ehemaligen NCI Geschäftsführerin um eine „Strohmann-Geschäftsführerin“ handelte und dass Herr M. H. tatsächlich faktischer Geschäftsführer und Prospektverantwortlicher war, der letztlich auch dima24 Chef war, lassen sich unter Umständen Prospekthaftungsansprüche für geschädigte Anleger gegenüber den Prospektverantwortlichen darstellen, zumal dann auch tiefgreifende Interessenverflechtungen verschwiegen wurden.
Betroffene Anleger, die in entsprechende Fonds investiert haben, sollten darüber hinaus überprüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche gegenüber der Anlageberatungsfirma bzw. dem Anlageberater, die die Anleger im Hinblick auf den Kauf der Fonds beraten haben, durchsetzen lassen bzw. ob ihre Fonds von den Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft betroffen sind und ob es Möglichkeiten auf Schadensersatz gibt.
Stand: 13.02.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.