Gegen Verantwortliche der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG und der GERSAL Ltd. sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.
Im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind auch von der Staatsanwaltschaft verschiedene Vermögenswerte im Wege der „Rückgewinnungshilfe“ für Geschädigte sichergestellt worden. Geschädigte erhalten aber von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Rückgewinnungshilfe kein Geld zurück, sondern müssen selbst zivilrechtlich aktiv werden, um auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können.
Betroffene Geschädigte sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, um auf diese beschlagnahmten Vermögenswerte zugreifen zu können.
Der Geschäftsführer der m. o. s. Eurofinanz GmbH & Co. KG, Erfurt, hatte einen Anleger bereits in 2014 darüber informiert, dass am 13.04.2014 eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe, bei der Unterlagen sichergestellt worden sind und man zwangsweise eine Insolvenz beantragen musste.
Die m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG fungiert als Geschäftsbesorger einer Firma GERSAL Ltd., Zypern.
Anlegern wurde angeboten, eine Anlage in Form einer stillen Beteiligung an der GERSAL Ltd. abzuschließen.
Einem Anleger wurde z. B. versprochen, dass er monatliche Akonto-Zahlungen in Höhe von 2% der Beteiligungssumme von den zu erwartenden Beträge erhält.
Der Anleger hat aber bereits seit längerer Zeit keine entsprechenden Zahlungen mehr in dieser Höhe erhalten.
Ein Anleger, der die Beteiligung gekündigt hatte, und dem die Kündigung per 31.12.2010 bestätigt worden war, hat bis heute keine Rückzahlung erhalten.
Die Aussage des Geschäftsführers der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG, der nun darüber informiert hat, dass eine Hausdurchsuchung stattfand und man Insolvenz anmelden musste, sollte Anlegern Anlass zur Sorge geben, ob Sie Ihr eingezahltes Kapital wieder zurückerhalten.
Anleger, die eine Anlage im Zusammenhang mit der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG als den Geschäftsbesorger bzw. eine Beteiligung an der GERSAL Ltd. abgeschlossen haben, wird empfohlen, von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen zu lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, dass eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über langjährige Erfahrung bezüglich Unterstützung von Anlegern, die Anlagen in Form von verschiedensten Beteiligungsformen, insbesondere von stillen Beteiligungen, abgeschlossen haben.
Stand: 17.04.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.