Im Februar 2014 überzeugte die Firma Strenesse ihre Anleihegläubiger noch eine Anleihe in Höhe von € 12 Mio bis zum Jahre 2017 zu verlängern. Schon damals war klar, dass dieses Zugeständnis allein nicht reichen würde und die Firma Strenesse darüber hinaus weitere Millionen benötigen würde, um das laufende Geschäft betreiben zu können. Dies scheint nicht gelungen zu sein. Am 16.04.2014 stellte das Nördlinger Modeunternehmen nun Insolvenzantrag. Damit ist die Rettungsaktion vom Februar 2014 zunächst gescheitert.
Der Kurs der Mittelstandsanleihe brach bis auf zuletzt 28% ein.
Es ist äußerst fraglich, ob die Anleger noch mit Ausschüttungen oder einer Rückzahlung der Anleihe seitens der Firma Strenesse rechnen können. Den Anlegern drohen hohe Verluste.
Anleihen-Zeichner sollten sich dringend anwaltlich vertreten lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089 / 212 166 0 zur Verfügung.
Stand: 17.04.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.