Gegen Verantwortliche der Firmengruppe SN Solartechnics ist nun nach mehreren übereinstimmenden Medienberichten ein Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück eröffnet worden.
Gegen die Angeklagten wird von den Ermittlungsbehörden der Vorwurf des bandenmäßign Anlagebetruges erhoben.
Gemäß dem angebotenen Modell konnten Anleger Teile von Solarparks erwerben und diese wurde dann für einen garantierten Zins für mehrere Jahre zurück verpachtet.
Aus der von der SN Solartechnics vereinnahmten Einspeisevergütung sollten dann die Pachtzahlungen erwirtschaftet werden. Der garantierte Zins sei jedoch gemäß der Staatsanwaltschaft nicht durch die Einspeisevergütung zu erwirtschaften gewesen, sondern nur durch die Aqkuisation neuer Anleger. Außerdem sollen auch mehr Teile von Solarparks verkauft worden sein, als tatsächlich existieren.
Nach Ansicht der Ermittlungsbehörden seien auch die Renditeversprechen nicht realistisch gewesen.
Über das Vermögen der SN Solartechnics sowie auch über die Muttergesellschaft SN Solartechnics International AG ist ein Insolvenzverfahren anhängig.
Auf Grundlage der strafrechtlichen Vorwürfe der Ermittlungsbehörden kann aber für Anleger die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche des Firmengeflechts um die SN Solartechnis durchzusetzen.
Geschädigte sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Stand: 07.05.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.