Gegen die S&K Sachwert AG wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Anordnung erlassen, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Nach Auffassung der BaFin wurde seitens der S&K Sachwert AG mit dem Einzug von Geldforderungen aus Lebensversicherungen, die gekündigt worden sind, das Einlagengeschäft betrieben, ohne dass hierfür eine Erlaubnis der BaFin vorlag.
Außerdem wurde auch mitgeteilt, dass ein Abwickler bestellt worden ist und dieser auch befugt ist, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Da somit die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens nicht ausgeschlossen ist, sollten betroffene Anleger von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich auch Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen wegen unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.
Gegen Verantwortliche der S&K Gruppe, also auch der S&K Sachwert AG, wird von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt.
Da von der S&K-Gruppe unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben wurden, lassen sich möglicherweise Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der Gesellschaft durchsetzen.
Stand: 30.06.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.