Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herrn Daniel Walochni mit Bescheid vom 18.06.2014 das Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Herr Walochni bot auf der Grundlage einer Internetwerbung die „Beteiligung an der Interessengemeinschaft IG-cas“ an. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieb Herr Walochni mit der Annahme des Anlagekapitals das Einlagengeschäft, ohne dass die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorlag.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 09.07.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.