Wie zu erfahren war, hat die Anderson Holding AG, Berlin, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt und es ist daraufhin ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Anderson-Gruppe war nach eigenen Aussagen auf den Erwerb, die Entwicklung sowie den Betrieb von Pflegeeinrichtungen und Sozialbauten spezialisiert.
Zu der Anderson-Gruppe gehören insgesamt 7 Tochtergesellschaften, wobei bislang nur die Anderson Holding AG von einer Insolvenz betroffen ist.
Nach Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters sind ca. 1000 Anleger betroffen und das Anlagevolumen soll sich auf ca. 3 Mio. € belaufen.
Nach Angaben des Insolvenzverwalters hat er veranlasst, dass das Einwerben weiterer Anlegergelder über die Tochtergesellschaft Erste Grundwert GmbH & Co. KG, die nicht insolvent ist, gestoppt wird.
Wie sich das Insolvenzverfahren der Anderson Holding AG auf die Erste Grundwert GmbH & Co. KG auswirkt, bleibt abzuwarten.
Die Anderson Holding KG war Kommanditistin der Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG.
Anlegern war angeboten worden, Kapital für die Gewährung von Darlehen der Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG zur Verfügung zu stellen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Gläubiger in dem Insolvenzverfahren der Anderson Holding AG.
Die Kanzlei berät aber auch Anleger, die Kapital bei der Anderson Erste Holding GmbH & Co. KG investiert haben, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Stand: 30.07.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.