Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft München gegen den Gründer des Online-Vertriebs Dima24.de, der sich im April dieses Jahres davon zurückgezogen hatte, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges eingeleitet.
Nach den Presseberichten ist es auch zu Durchsuchungen in Priat- und Firmenräumen gekommen.
Nach Medienberichten soll u. a. auch das Emissionshaus Selfmade Capital betroffen sein.
Von der Selfmade Capital sind u. a. die Fonds Emirates 3 und 4 emittiert worden.
Gegenüber Anlegern war z. B. bei dem geschlossenen Fonds Emirates 3 mit der Möglichkeit einer Rendite von 20% geworben worden und einer Absicherung von 100% durch eine Staatsgarantie von Abu Dhabi.
Bei dem Emirates 3 Fonds Anleger Anfang des Jahres 2013 darüber informiert worden, dass die vorgesehene Rückzahlung des Kapitals nicht erfolgen könne.
In einigen Fällen ist der Vertrieb der geschlossenen Fonds, so auch der Fonds Emirates 3 und 4 über das Online-Vertriebsunternehmen Dima24.de erfolgt.
Betroffene Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Dima24.de oder der Selfmade Capital durchsetzen lassen.
Es kann auch die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen die Dima24a.de Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung durchsetzen lassen.
Dies muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Stand: 11.08.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.