Wie wir nun erfahren konnten, ist nach einem vorläufigen Insolvenzverfahren nun ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Planet AG eröffnet worden. Gläubiger wurden unter Setzung einer relativ kurzen Frist aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Mit Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens können Ansprüche gegen die Green Planet AG nur noch in diesem Insolvenzverfahren durchgesetzt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die angemeldeten Forderungen auch ausreichend konkretisiert und entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren.

In Anbetracht des Insolvenzverfahrens ist es im Übrigen wichtig zu prüfen, gegen welche verantwortlichen Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchgesetzt werden können. Wie berichtet, ist gegen Verantwortliche der Green Planet AG ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Auch bezüglich der Prüfung und Durchsetzung derartiger Ansprüche beraten wir betroffene Geschädigte.

 

Stand: 17.09.2014