Über das Vermögen der Firma PARELI Beteiligungsgesellschaft mbH aus Hamburg wurde am 10.10.2014 laut Auskunft des zuständigen Insolvenzverwalters ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Gläubiger müssen deshalb innerhalb einer bestimmten Frist ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden und geltend machen. Nur wenn eine form- und fristgerechte Forderungsanmeldung erfolgt und der Insolvenzverwalter die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkennt, können Gläubiger eine Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren und bei der Durchsetzung von möglichen Ansprüchen gegenüber den Verantwortlichen der Firma PARELI Beteiligungsgesellschaft mbH.
Stand: 14.10.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.