Gegenüber Herrn Thomas Manske, Weißenberg, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 12.06.2014 angeordnet, dass von diesem ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung des angenommenen Kapitals abzuwickeln.

Von Herrn Manske wurdeb unter verschiedenen Firmierungen etwa „Finanzkanzlei Stuttgart“ oder „Finanzkanzlei-Bankshop-Pforzheim“ auf Grundlage von „Darlehensverträgen“ oder „Verträgen über ein Investitionsdarlehen“ Gelder von Anlegern entgegengenommen.

Damit hat Herr Manske nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die aufgrund von Darlehensverträgen oder „Verträgen über ein Investitionsdarlehen“ der Finanzkanzlei Stuttgart oder Finanzkanzlei Bankshop Pforzheim“ bzw. Herrn Manske Kapital zur Verfügung gestellt haben und dieses nicht nach der Anordnung der BaFin zurückerhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Vertretung von Geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des unerlaubten Betreibens von Anlagegeschäften bzw. Wertpapierdienstleistungen.

 

Stand: 17.10.2014