Gegenüber der Halebridge Asset Management GmbH, Nürnberg, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung mit Verfügung vom 08.04.2014 die unverzügliche Abwicklung von unerlaubt betriebenen Bankgeschäften angeordnet.
Anlegern wurde von der Halebridge Asset Management GmbH offeriert, Forderungen aus Kapitallebensversicherungen anzukaufen und dafür wurde versprochen, Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre zu erbringen.
Nach Ansicht der BaFin hat die Halebridge Asset Management GmbH mit der Annahme der Rückkaufswerte aus Vermögensanlagen das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Verfügung ist auch bestandskräftig. Nach Mitteilung der BaFin ist der Antrag der Halebridge Asset Management GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der Behörde anzuordnen, vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen worden und die hiergegen von der Halebridge Asset Management GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
Über das Vermögen der Halebridge Asset Management ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Anleger die daher Lebensversicherungen oder sonstige Anlagen an die Halebridge Management GmbH veräußert haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.
Stand: 25.06.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.