Über das Vermögen der Takestor AG, die früher auch unter dem Namen BAF AG, Balz Concept AG, Balz AG und Akestor AG auftrat, wurde ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

Anlegern wurden von der heutigen Takestor AG Anlagen in Form von atypisch stillen Beteiligungen angeboten, wobei eine Beteiligung bereits ab monatlich € 50,00 für mindestens 7 Jahre möglich war.

 

Optionen für Anleger in Insolvenz

Für Anleger, die eine Beteiligung mit der Takestor AG oder früher der BAF AG bzw. Balz AG, Balz Concept AG oder Akestor AG abgeschlossen haben, kann die Möglichkeit bestehen, Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Denkbar ist z. B. ein Anspruch nach einer Kündigung auf ein Auseinandersetzungsguthaben oder auch ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung.

Angemeldete Forderungen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ausreichend konkretisiert sein und es müssen auch entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter erfolgen kann.

Anderenfalls besteht das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

 

Optionen außerhalb der Insolvenz der Takestor AG

Wenn Anlegern Anlagen in Form von Beteiligungen an der Takestor AG oder der BAF AG bzw. Balz AG, Balz Concept AG oder der Akestor AG von einem Anlageberater oder Anlagevermittler empfohlen worden ist, lassen sich unter Umständen gegen diesen Berater bzw. Vermittler Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründen. Aber dies muss in jedem Einzelfall überprüft werden.

Anlageberater und Anlagevermittler sind verpflichtet, Anleger vollständig und richtig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung aufzuklären. Geschieht dies nicht, ergibt sich eine Haftung auf Schadensersatz.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt auch diesbezüglich geschädigte Anleger.

 

Stand: 22.10.2014