Bei Beteiligungen in Fonds des Emittenten SHB Innovative Fondskonzepte handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen in Form von Kommanditbeteiligungen.
SHB Innovative Fondskonzepte kündigen
Eine derartige Beteiligung kann von einem Anleger bzw. Kommanditisten vor Ablauf einer Endlaufzeit, sofern eine derartige überhaupt bestimmt worden ist, nur durch eine Kündigung beendet werden.
Grundsätzlich besteht dabei die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung oder einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Eine ordentliche Kündigung ist aber häufig für viele Jahre ausgeschlossen.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung kann aber von Gesetzes wegen nicht beschränkt werden. Ob eine fristlose Kündigung möglich ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
SHB Innovative Fondskonzepte per Widerruf beenden
Daneben kann aber für einen Anleger noch ein Widerrufsrecht bestehen, mit dem eine Beteiligung in einem SHB Fonds ebenfalls beendet werden kann.
Ein Widerrufsrecht kann z. B. bestehen, wenn der Anleger zu Hause in einer Haustürsituation zu dem Vertragsabschluss bewegt worden ist.
Auch wenn an sich nur kurze Widerrufsfristen bestehen, kann aber für einen Anleger aber auch heute noch ein Widerrufsrecht bestehen, wenn die im Vertrag erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Auch dies muss jeweils geprüft werden.
Anleger, die Anlagen in Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte getätigt haben, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob für Sie eine Kündigung oder ein Widerruf möglich ist.
SHB Innovative Fondskonzept – Weitere Möglichkeiten
Wie bereits berichtet, kann einem Anleger auch hinsichtlich des eingezahlten Kapitals ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn er über die Risiken und Hintergründe der Anlage fehlerhaft beraten bzw. aufgeklärt worden ist.
Stand: 18.11.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.