Von dem Elektro Großhändler Penell GmbH wurde im Jahre 2014 die 7,75%-Anleihe mit einer Laufzeit bis zum 10.06.2019 emittiert.
Nach Medienberichten, etwa in gomopa.net oder finance-magazin.de sollen nun gegen Verantwortliche der Penell GmbH strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt anhängig sein.
Abweichung bei Lagerbeständen
Die Penell GmbH hatte bereits im Dezember darüber informiert, dass bei der Prüfung von Lagerbeständen festgestellt worden ist, dass die tatsächlichen Lagerbestände von Kupfer bzw. Kupferkabeln um Einiges unter den den Anlegern versprochenen bzw. in den Verkaufsprospekten angegebenen Lagebeständen liegen.
Als Sicherheit war den Anlegern der Penell-Anleihe Lageberstände an Kupfer bzw. Kupferkabeln versprochen worden.
Nach Angaben der Penell GmbH wurden nun auch noch die Anteile an der Synchro Plus GmbH als zusätzliche Sicherheiten an den Sicherheitentreuhänder übertragen und im Übrigen würde an einem umfasseden Sanierungskonzept gearbeitet, über das im Februar 2015 entschieden werden soll.
Anleger, die sich im Hinblick auf die Turbulenzen bei der Mittelstandsanleihe der Penell GmbH fragen, welche Rechte ihnen zustehen, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer entsprehenden Prüfung beauftragen.
Für Anleger kann sich die Frage stellen, ob ein Ausstieg möglich ist oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Stand: 23.01.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.